Erschienen in:
27.06.2023 | TAVI | Management, Karriere und Recht
Patientenwunsch und Wirtschaftlichkeitsgebot bei der TAVI-Operation aus rechtlicher Sicht
verfasst von:
Dr. jur. Annette Hergeth
Erschienen in:
Zeitschrift für Herz-,Thorax- und Gefäßchirurgie
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Ausgabe 2/2024
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Auszug
Kliniken, die nach § 108 SGB V zur Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zugelassen sind, sind im Rahmen ihres Versorgungsauftrages zur Krankenhausbehandlung von gesetzlich Krankenversicherten einerseits berechtigt, aber andererseits auch verpflichtet, §§ 39, 109 Abs. 4 SGB V. Die Kliniken haben als Leistungserbringer gegenüber den gesetzlich Krankenversicherten eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung zu gewährleisten. Die Leistung darf das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten und muss zudem dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Wenn mehrere Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen, ist daher diejenige Methode zu wählen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist, §§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 70 Abs. 1, § 12 SGB V. …