Erschienen in:
18.06.2019 | Analkarzinom | Leitthema
Analkarzinom
Wann operieren, wann bestrahlen?
verfasst von:
Dr. H. Loch, F. Loch
Erschienen in:
coloproctology
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Ausgabe 4/2019
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Zusammenfassung
Seit den 1980er Jahren hat sich in der Behandlung des Analkarzinoms ein grundlegender Wandel vollzogen. Bis dahin war die abdominoperineale Rektumexstirpation mit definitivem Kolostoma die Standardtherapie. Beginnend mit den Studien von Nigro hat sich die simultane Radiochemotherapie mit Erhaltung des Kontinenzorgans als Primärtherapie durchgesetzt. Die Chirurgie spielt als Therapie der ersten Wahl nur in einem kleinen Tumorkontingent eine Rolle: als lokale Tumorexzision bei gut differenzierten Analkanalkarzinomen mit einer Tumorgröße bis 1 cm (T1 N0 G 1–2) und bei gut differenzierten Analrandkarzinomen T1–2 N0 G1–2. Alternativ ist in diesen Fällen auch eine primäre Radiochemotherapie möglich. Bei der Radiochemotherapie wurde in zahlreichen Studien versucht, das optimale Vorgehen herauszufinden. Bei der Standardradiochemotherapie wird der Tumor einschließlich der Leisten- und Beckenlymphknoten mit einer Gesamtdosis von 50,4–59,4 Gy bestrahlt. Simultan erfolgt eine Chemotherapie mit 5‑Fluorouracil in den Tagen 1–4 und 29–32 als Dauerinfusion und mit Mitomycin C an den Tagen 1 und 29 als i.v.-Bolus. Mit keiner anderen Kombinationstherapie konnte für die Patienten ein größerer Gewinn erreicht werden. Die Hauptrolle der Chirurgie besteht in der Behandlung des Rezidivtumors nach Radiochemotherapie und des Resttumors nach dieser Behandlung. Die chirurgische Therapie erfolgt mittels der abdominoperinealen Rektumexstirpation und der Anlage eines definitiven Kolostomas (Salvagetherapie), ggf. kombiniert mit plastischen Eingriffen. Des Weiteren gibt es Indikationen für die alleinige Anlage eines temporären oder permanenten Anus praeter sigmoidalis. Das nichtmetastasierte Analkarzinom ist ein gut behandelbarer Tumor mit guter Prognose.