BERLIN - Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird auch im kommenden Jahr mit etwa zehn Euro vergütet. Der Bewertungsausschuss hat die bis zum 31. Dezember 2023 befristete Vergütungsregelung verlängert. Demnach können Ärztinnen und Ärzte die GOP 01648 vorerst bis zum 14. Januar 2025 abrechnen, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Die GOP werde extrabudgetär vergütet und unverändert mit 89 Punkten (10,23 €) bewertet. Sie umfasse das erstmalige Befüllen der Akte mit Befunden, Arztbriefen und anderen Dokumenten, die für die aktuelle Behandlung relevant sind. Eine Patientenberatung zur ePA sei nicht Bestandteil der Leistung.
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