Erschienen in:
15.11.2023 | Migräne | Pharmaforum
Prävention von Migräneattacken
verfasst von:
Dr. Claudia-Viktoria Schwörer
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 11/2023
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Auszug
Mit Eptinezumab (Vyepti®) steht ein intravenös zu verabreichender CGRP-Antikörper zur Prophylaxe von Migräneattacken zur Verfügung. Im Vergleich zur subkutanen Darreichungsform ist es bereits am Tag nach der Infusion wirksam. Infundiert wird Eptinezumab alle drei Monate. Wirksamkeit und Sicherheit wurden in den klinischen Phase-III-Studien PROMISE-1 und PROMISE-2 belegt [Ashina M et al. Cephalalgia. 2020;40:241-54; Lipton RB et al. Neurology 2020;94(13):e1365-77]. Dass der CGRP-Antikörper auch bei therapiefraktären Erkrankten erfolgreich sein kann, wurde in der klinischen Phase-IIIb-Studie DELIVER [Ashina M et al. Lancet Neurol. 2022;21(7):597-607] gezeigt. Eingeschlossen in die placebokontrollierte Studie waren 890 Personen im Alter von 18 bis 75 Jahren, die in den vergangenen zehn Jahren erfolglos mit zwei bis vier Prophylaktika behandelt wurden. Nach Randomisierung erhielten die Teilnehmenden alle zwölf Wochen Eptinezumab in der Dosierung von 100 mg, 300 mg oder Placebo. In der Studie kam es unter beiden Dosierungen im Vergleich zu Placebo zu einem stärkeren Rückgang der Migränefrequenz, der Schwere von Migräne und Kopfschmerz und dem Gebrauch von Schmerzmedikamenten. Es verbesserte sich auch die gesundheitsbezogene Lebensqualität deutlich. Zudem kam es zur Reduktion von Arbeitsfehltagen und einer geringeren Beeinträchtigungen der Arbeit aufgrund von Kopfschmerzen. Zugelassen ist der monoklonale Antikörper bei Erwachsenen mit mindestens vier Migränetagen pro Monat. Laut PD Dr. Ruth Ruscheweyh, Neurologische Klinik und Poliklinik, LMU München, sprechen Prädiktoren wie eine höhere Attackenfrequenz, mehrere gescheiterte Prophylaxen, Medikamentenübergebrauch, längere Krankheitsdauer und psychische Komorbiditäten für eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit bei einem Absetzversuch eines CGRP-Antikörpers. Entsprechend wurde die aktuelle Leitlinie angepasst. Dort steht jetzt, "dass bei leichter erkrankten Patientinnen und Patienten nach zwölf Monaten ein Absetzversuch unternommen werden kann. Bei schwerer Erkrankten wird dieser nun nach 24 statt nach zwölf Monaten empfohlen". …