Erschienen in:
01.10.2010 | Schwerpunkt
Medizinische Rehabilitation
Kernaufgabe der Rentenversicherung
verfasst von:
Dr. C. Korsukéwitz, Dr. H. Irle
Erschienen in:
Die Innere Medizin
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Ausgabe 10/2010
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Zusammenfassung
Die Rehabilitation ist neben der akutmedizinischen Versorgung und Pflege ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems in Deutschland. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere für chronisch Kranke wird die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft angestrebt. Die Rentenversicherung erbringt vorrangig Rehabilitationsleistungen für erwerbstätige Menschen. Für die Inanspruchnahme der Leistungen müssen versicherungsrechtliche und persönliche (medizinische) Voraussetzungen erfüllt sein. Die Rehabilitationskonzepte der Rentenversicherung sind interdisziplinär ausgerichtet und orientieren sich am biopsychosozialen Modell von Gesundheit und Krankheit. Exemplarisch wird die Rehabilitation bei muskuloskelettalen, onkologischen, Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- bzw. gastrointestinalen und neurologischen Krankheiten sowie psychischen Störungen vorgestellt. Elemente von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität werden erläutert; auf rehabilitationsspezifische Forschungsprojekte wird eingegangen.