Erschienen in:
01.08.2023 | Cochlea Implantat | Einführung zum Thema
Cochleaimplantate für die bimodale Versorgung bei asymmetrischem Hörverlust
verfasst von:
Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. med. Ulrich Hoppe, Dr.-Ing. Thomas Wesarg
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 8/2023
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Auszug
Die audiologischen Indikationskriterien für die Versorgung mit einem Cochleaimplantat (CI) wurden in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland deutlich erweitert. Eine folgenreiche Änderung in der letzten Fassung der Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) „Cochlea-Implantat Versorgung“ ist, dass die Indikationsstellung nun auf den Hörleistungen der einzelnen Ohren beruht. Eine solche ohrengetrennte Indikationsstellung findet in der Hörgeräteversorgung seit Längerem Anwendung. Dadurch ist es heute nahezu der Regelfall, dass Menschen auf einer Seite mit einem CI versorgt werden, während sie auf der anderen Seite weiterhin ein Hörgerät (HG) verwenden oder sogar normalhörend sind. Diese Kombination des akustischen Hörens und elektrischen Hörens mit CI wird als bimodales Hören bezeichnet. Die unterschiedlichen Höreindrücke werden von den meisten Menschen sehr gut verarbeitet und für das Alltagshören genutzt. Es zeigte sich jedoch, dass immer wieder Schwierigkeiten bei der Anpassung des CI auftreten, vor allem, wenn die Gegenseite noch gutes Hören aufweist. Die verschiedenen Höreindrücke sind bedingt durch unterschiedliche Lautheiten, Tonhöhen und Stimulationszeitpunkte. Sie führen zu Einschränkungen in der Schalllokalisationsfähigkeit und beim Sprachverstehen im Störgeräusch. Weitere alltagsrelevante Schwierigkeiten treten bei der Verwendung von Zusatztechnik zum Telefonieren und Fernsehen sowie Funkmikrofonen auf. …