11.07.2023 | DAGST
E-Rezept, DIGAs und Cannabislegalisierung
Ist das Gesundheitswesen noch zu retten?
Erschienen in: Schmerzmedizin | Ausgabe 4/2023
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In diesen Tagen verkündete Gesundheitsminister Karl Lauterbach vollmundig: "Es geht jetzt mit der Digitalisierung los." Im gleichen Atemzug versprach er, dass alle Patienten ab dem 1. Juli ihr E-Rezept "ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte in den Apotheken abrufen" könnten. Schließlich seien bis dahin "80 % der Apotheken an das System angeschlossen" und das "E-Rezept sei endlich alltagstauglich." Doch wie viel davon können wir unserem "Ankündigungsminister" tatsächlich glauben? Zur "Alltagstauglichkeit" des E-Rezepts (Stand 1. Juli 2023):-
Zulasten der GKV können ausschließlich verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden. Grüne, BtM- und Privatrezepte sowie Heil-/Hilfsmittel sind nicht vorgesehen.
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Änderungen können nicht vorgenommen werden. Bei fehlerhaften Rezepten oder Lieferengpässen muss also ein neues E-Rezept ausgestellt werden.
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Die vorgesehene Übertragung über eine App ist noch nicht vollständig implementiert (vom Datenschutz ganz zu schweigen!).
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Der reibungslose Ablauf über die Versichertenkarte konnte in der einzigen Pilotregion - Westfalen-Lippe - nicht gezeigt werden, es sind etliche Fehler aufgetreten.
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Vor kurzem wurde das einmillionste E-Rezept gefeiert, wobei der Probelauf mehrere Monate gedauert hat. Im Alltag wird das Aufkommen aber etwa doppelt so hoch sein - und zwar täglich. Dafür wurde das System aber nicht ausreichend getestet.