Erschienen in:
01.03.2024 | Aktuelles
Unterstützung von Zentren – ein umfassendes Angebot am Beispiel des Krebsregisters Rheinland-Pfalz
verfasst von:
PD Dr. rer. nat. Christina Justenhoven, Jan Helge Folkerts, Heinz Kirchen, Alexander Desuki
Erschienen in:
Forum
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Ausgabe 2/2024
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Auszug
In Deutschland sind onkologische Erkrankungen, deren Therapie und Nachsorge meldepflichtig [
1]. Meldungen erfolgen von jeder onkologisch tätigen Einrichtung an das im selben Bundesland befindliche Krebsregister. Diese Meldepflicht ist keine Einbahnstraße. So haben Krebsregister nicht nur die Aufgabe, Daten zu sammeln, zu prüfen und zusammenzufassen, sondern auch, diese auszuwerten, zu veröffentlichen bzw. auf Anfrage zur Verfügung zu stellen [
1]. Auswertungen erfolgen im Wesentlichen im Hinblick auf die Versorgungstransparenz und -forschung im eigenen Bundesland, aber auch bundesweite Auswertungen sind durch die Etablierung des bundeseinheitlichen Datensatzes [
2] möglich. Anfragen zu Datensätzen und Auswertungen kann jede Ärztin, jeder Arzt, aber auch alle darüber hinaus Interessierten an ein Krebsregister richten. …