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08.12.2020 | Praxismanagement in der Zahnmedizin | Nachrichten

Das Privathonorar wird für Zahnärzte immer wichtiger

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Berlin. Um volle Kostendeckung zu erreichen, benötigen niedergelassene Vertragszahnärzte im Schnitt einen Jahresumsatz von rund 460.000 Euro. Dies hat die Prognos AG im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf Basis der Daten von 2018 bis 2020 unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten – und damit im Sinne der Vollkostenrechnung – kalkuliert.

Im Vergleich zur letzten Berechnung (auf Basis der Werte von 2017-2019) ist damit der notwendige Umsatz, um in die schwarzen Zahlen zu kommen, deutlich um knapp 6,6 Prozent gestiegen – +28.364 Euro, wie aus dem jüngst veröffentlichten Statistischen Jahrbuch der BZÄK für die Jahre 2019/20 hervorgeht. Dabei ist der kalkulatorische Unternehmerlohn bereits berücksichtigt.

Der ermittelte Jahresumsatz bezieht sich dabei auf eine neugegründete, fremdfinanzierte Praxis mit zwei Behandlungszimmern bzw. -Stühlen, ohne Praxislabor und ohne angestellten Zahnarzt.

Inflation nagt am Überschuss
Beim Blick auf das Jahr 2017 zeigen die Daten des Zahnärztlichen Praxis-Panels (ZäPP) laut BZÄK einen leichten Anstieg bei den Überschüssen in deutschen Zahnarztpraxen. Mit 164.900 Euro habe der im Bundesdurchschnitt erzielte Einnahmen-Überschuss je Praxis knapp 0,4 Prozent über dem Vorjahresniveau gelegen. Werde allerdings die Inflation berücksichtigt, sei im Vergleich zum Vorjahr de facto ein Einnahmenrückgang um 1,1 Prozent zu konstatieren.

Während in den alten Ländern die Entwicklung des Einnahmen-Überschusses 2017 auf Vorjahresniveau verblieben sei, sei in den neuen Ländern ein leichter Rückgang zu verzeichnen gewesen, konstatiert die BZÄK. Seit dem Jahr 2000 sei der Überschuss damit im Westen um 72,5 Prozent und im Osten um 61,5 Prozent gestiegen. Im Bundesdurchschnitt ist der Überschuss seit dem Jahr 2000 demnach um 70,7 Prozent gestiegen.

Ursächlich für die fortbestehenden Unterschiede zwischen Ost und West seien dabei nicht nur die Differenzen in der vertragszahnärztlichen Vergütung, sondern auch die unterschiedliche Höhe der privat vereinnahmten Umsätze.

Deutlich höhere private Einnahmen im Westen
Während sich die Einnahmen über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in beiden Landesteilen 2017 wie schon in den Vorjahren vergleichsweise wenig unterschieden – im Westen waren es 260.050 Euro, im Osten 240.983 Euro je Praxisinhaber –, hätten in Westdeutschland niedergelassene Zahnärzte mit durchschnittlich 271.750 Euro weiterhin fast doppelt so hohe private Einnahmen zu verzeichnen wie ihre ostdeutschen Kollegen mit 138.518 Euro je Praxisinhaber.

Auch die Kostenstrukturen werden im ZäPP regelmäßig untersucht. Wird von knapp 210 effektiven Arbeitstagen und einer durchschnittlichen wöchentlichen Behandlungszeit in Praxen von 33 Stunden ausgegangen, liegt nach den Berechnungen von Prognos für die Jahre 2018-2020 der Kostensatz einer Behandlungsstunde bei rund 326 Euro. Das sind 31,75 Euro mehr als in der Berechnungsperiode zuvor, so die BZÄK.


(Quelle: aerztezeitung.de / mw)


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