Mit Veröffentlichung der Leitlinie „Empfehlungen zu Schulungen von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen bei Einsatz während der COVID-19-Pandemie“ der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) wächst der Bedarf nach einem ganzheitlichen Konzept, das die Empfehlungen in die Praxis überführt und den Anforderungen der Pandemie gerecht wird. Anhand der vorliegenden Studie wurde ein innovatives Konzept zu Rekrutierung, Schulung und Einsatzplanung von Medizinstudierenden als freiwillige Helfende auf Intensivstationen während der COVID-19-Pandemie entwickelt und evaluiert.
Einleitung
Seit Anfang 2020 breitet sich das neuartige Coronavirus SARS-CoV‑2 pandemisch aus [
1]. Im deutschsprachigen Raum gab es in den letzten Jahrzehnten hinsichtlich Fallzahlen, schwerer Krankheitsverläufe und Ausbreitungsgeschwindigkeit kein vergleichbares Ereignis. Dementsprechend gravierend sind die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, das binnen kürzester Zeit auf die Pandemie reagieren muss. Strukturen, Prozesse und Abläufe des Gesundheitswesens wurden in der Erwartung steigender COVID-19-Patient*innenzahlen angepasst, um die medizinischen Systeme nicht zu überlasten [
2‐
5]. Dabei besteht nicht nur die Gefahr, COVID-19-Patient*innen aufgrund fehlender Ressourcen insuffizient zu versorgen, sondern auch alle diejenigen, die sonstige medizinische Hilfe benötigen.
Um auf eine stark steigende Anzahl der COVID-19-Patient*innen in der Bundesrepublik Deutschland vorbereitet zu sein, medizinischen Versorgungsengpässen vorzubeugen und eine Erweiterung der intensivmedizinischen Kapazitäten zu ermöglichen, wurden erforderliche infrastrukturelle Maßnahmen (z. B. Personalrekrutierung [
6], zusätzliches medizinisches Equipment) von Fachgesellschaften in Leitlinien gefordert [
7‐
9]. Die Entwicklung eines national anwendbaren Konzepts zu Rekrutierung und Qualifizierungskonzept zusätzlichen medizinischen Personals nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein. Bereits vor der Pandemie bestand in Deutschland ein Defizit von ca. 9000 fehlenden Pflegekräften [
10,
11] sowie von ca. 30.000 unbesetzten Stellen in der Alten‑, Gesundheits- und Krankenpflege [
10]. Angesichts einer derart angespannten Personalsituation war und ist der Bedarf nach einem kurzfristig umsetzbaren Rekrutierungs- und Qualifikationskonzept immens.
Neben der Möglichkeit, ehemalige medizinische Fachkräfte und medizinisch gering qualifiziertes Hilfspersonal zu aktivieren, existiert an universitären Standorten die Ressource der Medizinstudierenden, die über theoretisches Wissen und gewisse praktische Kompetenzen verfügen. Bundesweit existieren ca. 30.000 Studierende mit abgeschlossenem 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M1), die ein bis dato ungenutztes Potenzial darstellen [
12].
Ziel dieses Pilotprojektes war, das innovative Konzept der DGAI [
7] zur Schulung von medizinischen Helfenden beim Einsatz während der COVID-19-Pandemie zu evaluieren und Empfehlungen für den Transfer auf andere Standorte abzuleiten.
Primäre Fragestellung war, den Einfluss eines innovativen Schulungsmoduls auf das Sicherheitsgefühl der Studierenden sowie Einschätzungen und Erfahrungen nach dem Einsatz auf der Intensivstation zu erheben. Hierbei waren insbesondere das Sicherheitsgefühl an einem intensivmedizinischen Arbeitsplatz und die Bedienung von Beatmungsgeräten zentrale Aspekte, da diese eine Schlüsselrolle in der Bewältigung der COVID-19-Pandemie einnehmen. Sekundär wurde evaluiert, welchen nachhaltigen Charakter ein solches Konzept für die flexible zielgerichtete Qualifizierung von medizinischem Personal hat.
Methoden
Ablauf und Datenerhebung
In einem Pilotprojekt wurden 265 Medizinstudierende für den Einsatz auf Intensive Care Units (ICU) als Assistenz des medizinischen Fachpersonals trainiert. Begleitet wurde das innovative Schulungsmodul mit einem Prä-post-Fragebogen zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der erlernten Fertigkeiten. 22 Wochen nach dem Schulungsmodul und noch während des Pandemieeinsatzes wurden Erfahrungen im Einsatz und die effiziente Vorbereitung durch das Trainingsmodul evaluiert.
Rekrutierung
Die Kontaktaufnahme mit ca. 1200 Studierenden erfolgte vom 25.03.2020 bis 16.04.2020 mittels E‑Mail. Hierbei wurden berufliche Qualifikationen im medizinischen Bereich sowie Verfügbarkeit erfragt.
Als Haupteinschlusskriterium für die Rekrutierung und Einladung zur Schulung galt der fachliche Hintergrund. Dieser wurde sichergestellt, indem Medizinstudierende ab dem 8. Fachsemester sowie Medizinstudierende mit Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflege oder als Notfallsanitäter eingeschlossen wurden. Darüber hinaus war die Verfügbarkeit in den kommenden 6 Monaten ein notwendiges Einschlusskriterium. Insgesamt erfüllten 265 Freiwillige die Einschlusskriterien und nahmen an der Schulung teil.
Die Untersuchung wurde von der unabhängigen Ethik-Kommission der RWTH Aachen genehmigt (EK-Nummer 184-20).
Schulung
Eine interdisziplinäre Expertengruppe aus Pflegedirektion, ärztlicher Leitung der operativen Intensivmedizin, Patientensicherheit und medizinischer Ausbildung erarbeitete Lernziele und praktische Inhalte des Schulungskonzepts. Die Schulung fand an einem Tag im Umfang von 5 h statt. Die erste Hälfte der Schulung (2,5 h) bestand aus theoretischer Schulung in Form von interaktiven Kurzvorträgen. Die hierbei behandelten Themen waren Besonderheiten von COVID-19, respiratorische Insuffizienz, Beatmungsformen und Respiratoreinstellungen, Checklisten (FAST HUG), Hygienemaßnahmen, Kommunikation und basale Aspekte von Crisis Resource Management (CRM) sowie Dokumentation. Die zweite Hälfte der Schulung (2,5 h) bestand aus praktischen Trainingseinheiten in Kleingruppen an 5 Stationen mit jeweils unterschiedlichem Themenschwerpunkt: ICU-Arbeitsplatz, Respiratoreinstellungen, ICU-Monitoring Vitaldaten, Vorbereitung Bettplatz und Infusion sowie Materialkunde/steriles Arbeiten. Bei den praktischen Einheiten wurden die zu lernenden Fertigkeiten zunächst von den Anleitenden demonstriert und anschließend überprüft. Der Aufbau der 5‑stündigen Schulung folgte den DGAI-Empfehlungen [
7]. Intensivmedizinische Basiskompetenzen wurden in theoretischen und praktischen Modulen geschult, von Hygienemaßnahmen über Kommunikation und Checklisten bis hin zu Einstellungen von Beatmungsgeräten, Vital- und Monitorparametern. Hervorzuheben ist, dass die Medizinstudierenden in der Schulung auf primär assistierende Aufgaben vorbereitet wurden. Dies umfasst beispielsweise das Anreichen von Material für Pflegekräfte, die in der Isolationsbox tätig sind. Alle Tätigkeiten fanden stets unter Supervision von examiniertem Pflegepersonal statt. Eine genaue Rückverfolgung, welche spezifischen Tätigkeiten die einzelnen Studierenden in ihrem jeweiligen Einsatz durchführten, ist nicht Bestandteil dieser Studie.
Zum Schutz und zur Sicherheit der Studierenden und Dozierenden erfolgten die Schulungsmaßnahmen unter strengen Hygienemaßnahmen, wie ausreichendem Abstand > 2 m (große Räumlichkeiten), Mund-Nasen-Schutz, Händedesinfektion, Kleingruppen (max. 6 Personen), gesonderte Wegeführung u. v. m.
Nach der Schulungsmaßnahme übermittelten die Studierenden ihre Stammdaten zur Vertragserstellung mittels QR-Codes. Die Personalabteilung kontaktierte die Studierenden zur Unterzeichnung der Pflegehelferverträge; die Pflegedirektion koordinierte den Arbeitseinsatz auf den Intensivstationen.
Bei der Schulung handelte es sich um eine freiwillige, unbezahlte Veranstaltung. Angesichts steigender Infektionszahlen und des damit verbundenen immensen Zeitdrucks, schnell zu handeln, fand die Schulung noch vor der Einstellung der Medizinstudierenden statt. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Einstellungsprozess immer einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt, sodass es unter Pandemiebedingungen nicht zu rechtfertigen war, mit der Schulung bis nach der Einstellung zu warten. Darüber hinaus war der genaue Bedarf an intensivpflegerischer Assistenz zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar. Die breit angelegte Schulung ermöglichte somit den Aufbau eines Personen-Pools, auf den je nach Bedarf zugegriffen werden konnte. Ein weiterer Aspekt war pragmatisch-ökonomischer Natur. Aufgrund des beachtlichen organisatorischen und personellen Aufwands der Schulung erschien es sinnvoll, die Schulung blockweise in einem kurzen Zeitfenster durchzuführen, in welchem die Dozierenden und Praxisanleitenden auf den Intensivstationen noch nicht unentbehrlich waren. Administrative Prozesse wurden schnellstmöglich geklärt, sodass der Einstellung nach erfolgter Schulung nichts entgegenstand.
Zum damaligen Zeitpunkt bestand ein äußerst kurzfristiger und drastischer Bedarf nach zusätzlichem Personal auf den Intensivstationen. Da die Studierenden im Rahmen vergleichbarer Einsätze und Schulungen, wie beispielsweise während der Famulatur oder dem Blockpraktikum, über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen und die Schulungsmaßnahme die gleichen Kriterien erfüllte, ist hier von ebenfalls ausreichendem versicherungsrechtlichen Schutz für die Studierenden auszugehen.
Fragebogen
In insgesamt 3 Fragebogen (t0, t1, t2) wurden die Medizinstudierenden zu ihrer subjektiven Einschätzung hinsichtlich der im Folgenden beschriebenen Aspekte befragt. Alle Fragebogen beinhalteten Items zur subjektiven Sicherheit in der Ausübung 9 COVID-19-relevanter klinischer Fertigkeiten, die an die Übungsmodule des Schulungskonzeptes angepasst waren (Dimension Sicherheit). Der Präfragebogen (t0, 20 Items) erfragte darüber hinaus persönliche Lehr-Lern-Präferenzen. Der Postevaluationsfragebogen (t1) bestand aus 22 Items.
Die dritte Befragung (t2, 26 Items) fand während des Einsatzes statt und beinhaltete zusätzlich die 4 Dimensionen Belastung (6 Items), Integration ins Team (6 Items), Sinnhaftigkeit (3 Items) und Schulungskonzept (ein Item). Alle Fragebogen verwendeten eine 6‑stufige Likert-Skala von 1: „stimme überhaupt nicht zu“ bis 6: „stimme voll und ganz zu“. Eine vollständige Übersicht der Fragebogen findet sich im Zusatzmaterial online des Artikels (s. Box am Anfang).
Statistische Analysen
Die Evaluation des Schulungsmoduls (t0, t1) wurde mittels messwiederholtem t‑Test analysiert. Die Einsatzevaluation wurde deskriptiv analysiert (Mittelwerte und Standardabweichungen sowie Zustimmungs- und Ablehnungswerte (in %) mittels Dichotomisierung der Items). Mittels t‑Test für unabhängige Stichproben wurde untersucht, ob sich diejenigen Studierenden, die sich durch die Schulung adäquat auf den Einsatz vorbereitet fühlten, hinsichtlich der Sicherheitsdimension von denjenigen unterschieden, die sich unzureichend vorbereitet fühlten. Signifikanzschwelle für alle Analysen war p < 0,05 (zweiseitig).
Um den Weiterentwicklungsbedarf der Schulung zu untersuchen, wurden die Studierenden basierend auf ihrer Einschätzung des Schulungskonzepts in 2 Gruppen unterteilt („Schulung hat mich gut vorbereitet“ vs. „Schulung hat mich nicht gut vorbereitet“). Diese beiden Gruppen wurden mittels t‑Tests für unabhängige Stichproben hinsichtlich der COVID-19-spezifischen Items (Dimension Sicherheit) verglichen, um mögliche Gruppenunterschiede hinsichtlich der subjektiven Sicherheit bei den verschiedenen Tätigkeiten aufzuzeigen.
Diskussion
Das innovative und umfassende Konzept [
7] ist eine effiziente und wirksame Methode zu Rekrutierung, Schulung sowie Einsatzplanung von Medizinstudierenden, um medizinisches Personal in Ausnahmesituationen zu entlasten.
Die Festlegung der Kursdauer erfolgte nach Abwägung verschiedener Aspekte. Zum einen erschienen ein Theorieteil von 2,5 h sowie ein ebenso langer Praxisteil mit einer Wechselzeit von ca. 30 min/Station als inhaltlich ausreichend, um die freiwilligen Helfenden adäquat auf ihren Einsatz vorzubereiten. Zum anderen handelte es sich um eine freiwillige Veranstaltung, sodass der gewählte Zeitumfang nicht nur inhaltlich angemessen, sondern auch zumutbar sein sollte. Neben der Abwägung von zu vermittelnden Inhalten sowie der Freiwilligkeit, die Veranstaltung zu besuchen, spielte jedoch auch das Infektionsrisiko eine Rolle in der Wahl der Kursdauer und des Kursumfangs. Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, wurde von einer Aufteilung der Veranstaltung auf verschiedene Tage abgesehen. Die 5‑stündige Schulung hatte keinesfalls den Anspruch, eine adäquate und suffiziente Einarbeitung in die Bedienung von Respiratoren bei kritisch kranken Patienten zu vermitteln.
Nicht alle geschulten Studierenden konnten dem System zugeführt werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von rechtlichen Aspekten über Entgeltregelungen bei fehlenden Tarifverträgen sowie Schweigepflicht und Verschwiegenheitsklauseln bis hin zu administrativen Ursachen. Zur Vorbereitung zukünftiger Einsätze empfehlen wir, diese Aspekte für jeden Standort individuell zu prüfen, rechtliche Hürden frühzeitig zu identifizieren sowie Verantwortlichkeiten im administrativen Prozess zu klären. Bei Letzterem kann eine Standard Operating Procedure (SOP) wertvolle Zeit einsparen.
Geschultes, aber nichteingesetztes Assistenzpersonal kann anderen Krankenhäusern als Ressource zur personellen Unterstützung dienen. Daher kommt dieses Konzept nicht nur universitären Standorten zugute, sondern allen medizinischen Einrichtungen.
Hinsichtlich des Einsatzes sind insbesondere das niedrige Belastungsempfinden und die hohe Akzeptanz sowie Wertschätzung innerhalb der Teams als sehr positiv zu betrachten. Insgesamt ist der Einsatz im Rahmen dieses Konzeptes auch für die Studierenden zumutbar und verantwortbar.
Weiterentwicklungsbedarf
Aus den Ergebnissen wird ein Weiterentwicklungsbedarf am Schulungsmodul deutlich, da sich das Sicherheitsgefühl der Studierenden je nach medizinischer Tätigkeit deutlich unterscheidet. Zum einen fühlten sich die meisten Studierenden bei der Bedienung und Reaktion auf Alarme von Respiratoren unsicher, dennoch hatte dies keinen signifikanten Einfluss auf die Bewertung der Schulung. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Studierenden primär assistierende Aufgaben übernehmen sollten und die Bedienung der Beatmungsgeräte medizinischem Fachpersonal vorbehalten war. Die Studierenden konnten das erlernte theoretische Wissen möglicherweise nicht bei jeder Tätigkeit in gleichem Maße in der Praxis anwenden. Außerdem ist der Umgang mit diesen selbst für Fachkräfte, die deutlich länger und intensiver auf die Bedienung von Respiratoren vorbereitet werden, ein Angstthema [
13]. Dennoch war das Erlernen der Bedienung eines Respirators aus Gründen der psychologischen Sicherheit wichtig und erwünscht. Dies wurde bei der Schulungsplanung berücksichtigt und im Expertenteam diskutiert und entschieden. Insbesondere war das Ziel, mögliche Hemmungen vor Technik abzubauen, die Studierenden auf ein Umfeld mit erhöhtem Stressniveau vorzubereiten und um das Sicherheitsgefühl am eigentlichen Einsatzbereich zu stärken. Es ist zu prüfen, ob die Bedienung eines Respirators aus Kurzschulungen für den ICU-Einsatz entfernt werden sollte.
Zum anderen liegt der identifizierte Weiterentwicklungsbedarf in den Bereichen Monitoring und Infusionsvorbereitung, in denen sich bis zu einem Viertel der Befragten (23,5 %) nach dem Einsatz unsicher fühlte. Dies korrespondierte mit der Bewertung des Schulungskonzeptes. Die Infusionsvorbereitung und Beurteilung von Monitoring-Kurven sind von großer klinischer Relevanz und könnten bei fehlerhafter Interpretation und Durchführung weitreichende Folgen für Patient*innen haben. Folglich gilt es, dies intensiver zu schulen und genauer zu erfragen, welche spezifischen Tätigkeiten die Studierenden hinsichtlich dieser Themen in der Praxis bearbeiteten. So lassen sich der klinische Bedarf und somit auch der Schulungsbedarf genauer ermitteln. Eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung der Schulungsmaßnahme und folglich zur Entlastung der Pflegekräfte könnte beispielsweise die MPG-konforme Einweisung auf Spritzen- bzw. Infusionspumpen sein. Dasselbe gilt für die Praxismodule „ICU Arbeitsplatz“ und „ICU Monitoring Vitaldaten“.
Bestehender Nachschulungsbedarf sollte frühzeitigt erkannt werden. Studierende, die sich hinsichtlich bestimmter Fertigkeiten unsicher fühlen, sollten die Möglichkeit zu Nachschulungen erhalten. Darüber hinaus sollten sich zukünftige Studien mit Langzeiteffekten von Schulungsmaßnahmen beschäftigen und Aufschluss über den langfristigen Weiterbildungsbedarf von medizinischem Personal während Pandemiebedingungen liefern.
Es wird ausdrücklich betont, dass dieses Konzept keinesfalls dazu dient, (Fach)-Pflegende durch Medizinstudierende zu ersetzen. Es ist darauf ausgelegt, diese in besonderen Situationen durch assistierende Aufgaben zu unterstützen, und eignet sich auch für Szenarien abseits von Pandemien, bei denen größere Personalkapazitäten innerhalb kürzester Zeit akquiriert und für den zeitnahen Einsatz im medizinischen System qualifiziert werden müssen (z. B. Naturkatastrophen, atomare Katastrophen usw.).
Limitationen
Aus ethischen Aspekten konnte die Etablierung einer Kontrollgruppe nicht ermöglicht werden. Es ist nicht zu verantworten, Studierende in einer Pandemiesituation mit einer hochansteckenden und potenziell schwer verlaufenden Erkrankung ohne entsprechende Schulung auf Intensivstationen einzusetzen.
Im Anschluss an die Datenerhebung fiel (dank eines Reviewer-Hinweises) eine unglückliche Formulierung bei Item 8 der Sicherheitsdimension auf. Treffender wäre die Formulierung „Ich fühle mich sicher, die Vorbereitung der Materialien für eine ZVK-Anlage selbst zu übernehmen“ gewesen. Es ist davon auszugehen, dass die Befragten dieses Item auch dementsprechend verstanden haben; allerdings kann dies nicht mit Gewissheit nachvollzogen werden.
Des Weiteren ist die konkrete Verwendung der Helfenden auf Station unbekannt, da eine genaue Rückverfolgung, welche spezifischen Tätigkeiten die Studierenden in ihrem jeweiligen Einsatz durchführten, nicht Bestandteil dieser Studie war. Zukünftige Studien sollten dies berücksichtigen, um Aussagen über die konkrete Verwendung der Helfenden treffen zu können. Darüber hinaus befasst sich die vorliegende Studie lediglich mit den Bewertungen des eingesetzten Hilfspersonals, nicht jedoch mit den Einschätzungen der regulären Pflegekräfte. Zukünftige Studien sollten auch eine Einsatzbewertung durch das reguläre Pflegepersonal einbeziehen, um die Ergebnisse und den Mehrwert durch freiwillige Helfende in einen Gesamtzusammenhang setzen zu können.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Alle beschriebenen Untersuchungen am Menschen oder an menschlichem Gewebe wurden mit Zustimmung der Ethikkommission der RWTH Aachen (EK-Nummer 184-20), im Einklang mit nationalem Recht sowie gemäß der Deklaration von Helsinki von 1975 (in der aktuellen, überarbeiteten Fassung) durchgeführt.
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