BERLIN - Für Unmut in der Fachärzteschaft haben die von der Bundesärztekammer (BÄK) veröffentlichten Abrechnungsempfehlungen für den erhöhten Hygieneaufwand im Rahmen der COVID-19-Pandemie gesorgt. Während SARS-CoV-2 spätestens seit Mitte März die Abläufe in den Praxen erschwert hat, soll der mögliche Ausgleich über den 2,3-fachen Satz (14,75 €) der GOÄ-Ziffer 245 analog erst ab dem 5. Mai 2020 - zunächst befristet bis zum 31. Juli - gelten. Darauf hatten sich die BÄK und der PKV- Verband geeinigt.
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