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Erschienen in: Pädiatrie 1/2019

21.02.2019 | Früherkennungsuntersuchung | Praxis konkret

GBA erweitert zahnärztliche Leistungen für Kinder

verfasst von: red

Erschienen in: Pädiatrie | Ausgabe 1/2019

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Auszug

Kinder haben künftig einen umfassenderen Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im Januar beschlossen. Um das Auftreten frühkindlicher Karies zu reduzieren, werden erstmals Kleinkinder unter 3 Jahren einbezogen. Die wichtigsten Neuerungen:
  • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können künftig bereits ab dem 6. Lebensmonat in Anspruch genommen werden. Bislang ist dies erst für Kinder ab dem 3. Lebensjahr vorgesehen. Zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat besteht nun ein neuer Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt. Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben weiterhin unverändert Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.
  • Bei den neu eingeführten Untersuchungen vor dem 34. Lebensmonat soll der Zahnarzt die Betreuungspersonen zum Beispiel auch über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären und in der Anamnese die Anwendung von Fluoridierungsmitteln wie Zahnpasta erfragen.
  • Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung wird für Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat Kassenleistung. Der neue Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr, unabhängig davon, ob bei den Kindern eine (initial-)kariöse Läsion vorliegt. Fluoridlack trägt durch die Remineralisierung der Zahnoberfläche dazu bei, das Entstehen und das Fortschreiten von Karies zu verhindern.
Metadaten
Titel
GBA erweitert zahnärztliche Leistungen für Kinder
verfasst von
red
Publikationsdatum
21.02.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Pädiatrie / Ausgabe 1/2019
Print ISSN: 1867-2132
Elektronische ISSN: 2196-6443
DOI
https://doi.org/10.1007/s15014-019-1586-8

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