Zusammenfassung
Ein großer Teil der psychiatrischen gutachterlichen Tätigkeit unterfällt dem Gebiet des Sozialrechts. Dabei geht es um die Beurteilung der Dienstfähigkeit oder möglicher psychischer Störungen, die jeweils Grundlage für Renten- und Entschädigungsleistungen im Rahmen des Rentenrechts, des Entschädigungsrechts einschließlich der Unfallversicherung, des Opferentschädigungsgesetzes und privatrechtlicher Entschädigungsansprüche ist. Auch die Begutachtung von Traumafolgestörungen stellt dabei ein praxisrelevantes Thema dar, wobei die posttraumatische Belastungsstörung sicherlich die relevanteste Diagnose bei der Begutachtung von Traumafolgestörungen repräsentiert. Besondere Bedeutung kommt der posttraumatischen Belastungsstörung bei der Begutachtung der Dienstfähigkeit von Soldaten, in Verfahren zum Militärversorgungsrecht und in dem Asyl- und Ausländerrecht zu.