Erschienen in:
20.03.2024 | Praxis aktuell
Nach Urteil des EuGH bleiben Papierkosten an Praxen hängen
Erste Kopie der Patientenakte muss kostenlos herausgeben werden
verfasst von:
M. A. Arno Zurstraßen
Erschienen in:
InFo Hämatologie + Onkologie
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Ausgabe 3/2024
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Auszug
Patienten haben bekanntlich einen Anspruch darauf, ihre Patientenakte einzusehen - auch ohne Angabe von Gründen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden, dass die deutschen Regelungen gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Alle Ärzte und Krankenhäuser müssen demnach ihren Patienten eine erste Kopie ihrer Patientenakte unentgeltlich zur Verfügung stellen. …