Zusammenfassung
Kindesmisshandlung ist keine eigene Erkrankung im engeren Sinne. Neben den rein körperlichen, behandelbaren und in der Regel abheilenden Verletzungsfolgen und Folgen einer Mangelversorgung für die körperliche und geistige Entwicklung kommen jedoch regelmäßig psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten bei betroffenen Kindern und Jugendlichen dazu. Hinsichtlich der psychischen Gesundheit sind sie mit einer ungünstigen Prognose verknüpft. Kindesmisshandlung und -vernachlässigung ist ein epidemiologisch bedeutsames und gesellschaftlich relevantes Thema, das zudem mit hohen gesellschaftlichen und ökonomischen Folgekosten behaftet ist. Ärzte und andere Akteure im Gesundheitswesen spielen eine wichtige Rolle im multiprofessionellen Kinderschutz. Für den umfassenden und fachlich fundierten Umgang mit Kindeswohlgefährdungen in diesem Bereich hat sich mittlerweile der Begriff Kinderschutz in der Medizin etabliert. Je nach Art der Misshandlung bzw. Vernachlässigung und je nach Rolle, Funktion und Spezialisierung der verschiedenen medizinischen Berufsgruppen ergeben sich unterschiedliche Aufgabenfelder auf diesem Gebiet. Kinderschutzgruppen nach den Standards der Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) haben sich in Deutschland als fachlicher Standard für medizinischen Kinderschutz in Kliniken etabliert. Große Hürden hinsichtlich einer Etablierung der Kinderschutzmedizin in die kindermedizinische Regelversorgung stellen ungelöste Fragen der Finanzierung dar.