Zusammenfassung
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Buchkapitels (Juli 2021) verbietet die portugiesische Gesetzeslage Maßnahmen des „vorzeitigen Todes“, aktive Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) unter den Begriffen „aktive“ § 134 und „passive Euthanasie“ § 138. Beide werden mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Zusätzlich wird der „privilegierte Mord“ § 133 aus Mitleid oder Verzweiflung mit fünf Jahren Haft bedroht. Es gab bereits einen parlamentarischen Entschluss, das Gesetz zu ändern, der im März 2021 vom Verfassungsgericht gekippt wurde. Aktuell laufen weiter Bestrebungen, das Gesetz entsprechend anzupassen und eine Legalisierung von aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung zu erreichen. Mit einer Änderung des Gesetzes muss jederzeit gerechnet werden. Passive Sterbehilfe ist geregelt: Menschen können ein „Testament“ ablegen, ob sie im Endstadium einer schweren unheilbaren Erkrankung lebenserhaltende Maßnahmen wünschen oder ablehnen.