Einführung
Erreger | „Severe acute respiratory syndrome coronavirus type-2“ (SARS-CoV‑2; Coronaviridae, Genus Betacoronavirus, Subgenus Sarbecovirus) |
Erkrankung | Covid-19 (Coronavirus 19, „corona virus disease 19“) |
Struktur | Coronaviren plus Hämagglutinin-Esterase Durchmesser 80–140 nm Einzelstrang-RNA Spike-Protein (S-Protein) für den Eintritt in die Wirtszelle – bindet an „angiotensin converting enzyme 2“ (ACE2) sowie an Neuropilin‑1 Spike-Protein induziert neutralisierende Antikörper → Entwicklung von Impfstoffen |
Übertragung | Respiratorische Aufnahme von Tröpfchen oder Aerosolen – Schmierinfektion nicht auszuschließen |
Infektiosität | Hohe Kontagiosität, v. a. zum Zeitpunkt des Symptombeginns |
Varianten | Bedeutendeste: Alpha B.1.1.7, Beta B.1.351, Gamma P.1, Delta B.1.617.2 und Omikron B.1.1529 |
Nachweis | Ag-Schnelltest PCR-Test (Polymerasekettenreaktion-Test) als Goldstandard RT-LAMP („reverse transcription-loop mediated amplication“) NAT (Nukleinsäureamplikationstechniken) |
CT-Wert | Wertebereich 1–40 Niedriger Wert bedeutet hohe Viruslast |
Ergebnisse (Eckpunkte)
Definition der Versicherungsfälle
Definition Berufskrankheit
Definition Arbeitsunfall
Meldepflicht der Versicherungsfälle und Infektionskrankheiten in Deutschland
Meldepflicht einer Berufskrankheit gemäß § 202 SGB VII
Meldepflicht eines Arbeitsunfalls gemäß § 193 SGB VII
Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetzes
Übermittlung der Daten zur COVID-19 über die zuständige Landesbehörde an das RKI
Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung
Berufskrankheit Nr. 3101
COVID-19 als Arbeitsunfall
Voraussetzungen der Anerkennung BK 3101
Voraussetzungen der Anerkennung COVID-19 als Arbeitsunfall
Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung im Falle COVID-19 als BK Nr. 3101
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Kompensation/Entschädigung in Form der Zahlung einer BK-Rente für die anerkannten BK-Fälle mit der bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit beim Versicherten ≥ 20 %;
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Rehabilitation in Form der Zahlung der Leistungen der medizinischen Rehabilitation und der Unterstützung bei der beruflichen Rehabilitation (z. B. Verdienstausgleich bei Umsetzung auf einen schlechter bezahlten Arbeitsplatz oder bei Umschulung in einen anderen Beruf) sowie die Übernahme der Pflegeleistungen;
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Prävention in Form der Veranlassung arbeitsmedizinischer Präventionsmaßnahmen und Arbeitsschutzmaßnahmen, z. B. berufliche Umschulungsmaßnahmen.