Erschienen in:
03.04.2023 | Eine Frage des Rechts
Beim Ausstellen von Weiterbildungszeugnissen: Besser kein Auge zudrücken
verfasst von:
Dr. A. Wienke
Erschienen in:
DGNeurologie
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Ausgabe 3/2023
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Auszug
Weiterbildungsbefugte Ärzte* sollten es bei der Ausstellung von Weiterbildungszeugnissen mit der Wahrheit sehr genau nehmen. Tun sie dies nicht, können sich aus der falschen Dokumentation ganz erhebliche berufliche Konsequenzen ergeben. Dies bekam jüngst ein Chefarzt am eigenen Leib zu spüren: Da es Ungereimtheiten in den von ihm ausgestellten Weiterbildungszeugnissen gab, wurde ihm von der zuständigen Ärztekammer wegen fehlender persönlicher Eignung die Weiterbildungsbefugnis entzogen. Zudem erhielt er von seinem Arbeitgeber die Kündigung. Völlig zu Recht, wie das vom betroffenen Chefarzt angerufene Verwaltungsgericht Minden bestätigte (Aktenzeichen 7 K 1887/20, Urteil vom 07.12.2021). …