Zusammenfassung
Die Diagnose „posttraumatische Belastungsstörung“ (PTBS) hat vielleicht mehr als jede andere psychische Störung die Rechtsprechung beeinflusst und wird von ihr wiederum beeinflusst. Die Diagnose einer PTBS und verschiedene diagnostische Vorläufer (z. B. „traumatische Neurose“) machen deutlich, dass ein äußeres Ereignis kausal eine psychische Störung hervorrufen kann. Diese Diagnose und die damit verbundenen Rechtsfragen beschäftigen zunehmend die Gerichte. Eine oft geäußerte Erwartung der Probanden ist es, im Verfahren Anerkennung für erlittenes Leid und Unrecht zu erhalten. Eine sorgfältige Prüfung und (Differenzial-)Diagnosestellung, inkl. der präzisen Traumaanamnese, sind zwingend notwendig. Neben der Einordnung der Beschwerden in ein psychiatrisches Klassifikationssystem sind v. a. die funktionellen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf das Erwerbsleben und die private Lebensgestaltung einzuschätzen. Die Methodik der Begutachtung, Problembereiche wie auch Tabellen zur Einschätzung von Leistungsbeeinträchtigungen sind in dem Kapitel ausführlich dargestellt.