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Die Anästhesiologie
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Publiziert am: 19.04.2017

Ausstattung des Anästhesiearbeitsplatzes

Verfasst von: Hans-Bernd Simon
Der Anästhesiearbeitsplatz zeichnet sich durch ein besonderes bauliches, klimatisches und technisches Umfeld aus. Er ist geprägt von einer hohen Geräte- und Materialdichte, die für den Patienten und alle Mitarbeiter ein großes Gefahrenpotenzial darstellen. Dazu kommen eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind.
Einleitung
Der Anästhesiearbeitsplatz zeichnet sich durch ein besonderes bauliches, klimatisches und technisches Umfeld aus. Er ist geprägt von einer hohen Geräte- und Materialdichte, die für den Patienten und alle Mitarbeiter ein großes Gefahrenpotenzial darstellen. Dazu kommen eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind.

Gebäudetechnische Ausstattung

Elektrische Versorgung (VDE 0107) [1]

Operationsräume und Nebenräume, in denen elektrische Geräte für die Behandlung von Patienten vorgesehen sind, besitzen als Sicherheitsmaßnahme vor Isolationsschäden Trenntransformatoren (Abb. 1). Dies bedeutet, dass das Stromnetz dieser Räume vom übrigen Netz mechanisch getrennt ist und die Stromweiterleitung durch Induktion erfolgt. Bei einem Isolationsschaden wird nicht, wie allgemein üblich, die Stromleitung durch einen Schutzschalter abgeschaltet, sondern ein Alarm durch die Isolationsüberwachung ausgelöst. Dies ermöglicht dem Anwender, das defekte lebenswichtige Gerät noch weiter zu betreiben, bis ein Ersatzgerät zur Verfügung steht.
Jeder Operationsraum muss einen eigenen Trenntransformator haben. Die Isolationsüberwachung muss vom medizinischen Personal kontrolliert werden können. Diese Überwachung besteht aus jeweils einer:
  • grünen Meldeleuchte als Betriebsanzeiger;
  • gelben Meldeleuchte, die bei einem Isolationsschaden aufleuchtet und nicht löschbar (kurzzeitiges Erlöschen) und nicht abschaltbar (dauerhaftes Erlöschen) sein darf;
  • akustischen Meldung, die bei einem Isolationsschaden ertönt; sie darf löschbar, aber nicht abschaltbar sein;
  • Prüftaste zur Funktionsprüfung.
Sind an einem Arbeitsplatz zwei Geräte mit Isolationsschaden vorhanden und diese auch noch an zwei verschiedenen Phasen des Stromnetzes angeschlossen, so kann bei Kontakt mit beiden Geräten ein lebensgefährlicher Strom fließen. Daher sind defekte Geräte möglichst zügig auszuwechseln.
Die Steckdosen an jedem Patientenarbeitsplatz sind auf mindestens 2 Stromkreise aufgeteilt, ebenso die Beleuchtung.
Im Einleitungsraum, Operationssaal und Ausleitungsraum müssen die Raumbeleuchtung sowie ein Teil der Steckdosen an die Notstromversorgung angeschlossen sein. Dabei ist nach DIN VDE 0107 zu unterscheiden [1]:
  • Allgemeines Stromnetz: Versorgung durch einen gewerblichen Anbieter.
  • AEV „allgemeine Ersatzversorgung“: Notstromaggregat, mit Gas oder Diesel betrieben; muss nach 15 s zur Verfügung stehen und mindestens 24 h aufrechterhalten werden können.
  • BEV „besondere Ersatzversorgung“: Akkumulatoren mit Wechselrichtern; muss nach 0,5 s zur Verfügung stehen und mindestens 3 h Strom liefern.
Nach der VDE 0107 ist nur für die OP-Leuchten eine BEV vorgeschrieben. Die Versorgung von Beatmungs- oder Überwachungsgeräten mit einer BEV „kann erforderlich sein“ [1].
Deshalb ist es sinnvoll, nur die wirklich notwendigen Geräte (Beatmungsgeräte, Monitore, ggf. Spritzenpumpen, wenn sie keine ausreichende Akkukapazität besitzen) an die AEV anzuschließen.
Insbesondere Geräte mit hohem Energieverbrauch (z. B. Wärmegeräte) sollten an die allgemeine Stromversorgung angeschlossen werden, um die Last beim Starten der Notstromaggregate nicht unnötig zu vergrößern und damit die Inbetriebnahme zu verzögern.

Gasversorgung

Die Versorgung mit medizinischen Gasen (Sauerstoff, Lachgas, Druckluft, Vakuum) muss wegen der großen Bedeutung für die Sicherheit der Patienten eine hohe Zuverlässigkeit aufweisen. So ist eine zweite, unabhängige Gaszuleitung notwendig, d. h. die Einspeisung der Entnahmestellen muss über mehrere Wege möglich sein. Das Prinzip einer Gasversorgung ist in Abb. 2 zu sehen.
Das System ist als Ringleitung ausgebildet, sodass von 2 Seiten eine Versorgung möglich ist. Kommt es im Bereich der Abzweigstellen zu Störungen oder Wartungsarbeiten, ist eine Einspeisung eine Etage höher möglich. Zusätzlich ist für besonders sensible Bereiche (Intensivstationen, Operationsabteilungen) eine verzweigte Versorgung aus einem zweiten Reservoir über getrennte Schächte sinnvoll.
Die Bevorratung von Lachgas und Sauerstoff erfolgt meist in großen Tanks außerhalb des Gebäudes. Druckluft und Vakuum werden vor Ort erzeugt. Der Druck in den Gasleitungen beträgt etwa 5 bar.
Die medizinischen Gase werden über Steckkontakte aus der Wand entnommen. Diese Verbindungen sind unverwechselbar konstruiert (Abb. 3). Steckdosen und Gasleitungen sind farblich kodiert (Tab. 1). Für Antriebssysteme, die sowohl mit Druckluft als auch mit Sauerstoff betrieben werden können, gibt es Kombistecker.
Tab. 1
Kennzeichnung der Gasleitungen
 
Euro-Norm 740
Sauerstoff
Weiß
Lachgas
Blau
Druckluft
Schwarzweiß
Vakuum
Gelb
Gasabsaugung
Magenta
Die Verwendung von neutralen Schläuchen (schwarz mit entsprechender Beschriftung) ist auch möglich, sofern sie im ganzen Haus durchgeführt wird.

Gasentsorgung

Zur Vermeidung einer gesundheitlichen Belastung des Personals durch volatile Anästhetika und Lachgas werden diese durch eine zentrale, druckluftbetriebene Ejektoranlage („Airbrush-Prinzip“) aus dem Narkosegerät in die Umgebungsluft abgeführt. Heute dürfen nur noch Abgasanlagen nach EN 740 eingesetzt werden, die geräteseitig ein Reservoir haben [2].

Klimaanlage

Alle Operationssäle müssen aus sicherheitstechnischen Gründen mit einer Klimaanlage ausgestattet sein, die mindestens 10-mal pro Stunde die gesamte Raumluft austauscht („Luftwechselzahl“ = 10). Damit wird eine Anreicherung von Sauerstoff (Explosionsgefahr!) verhindert [3].
Bei Verwendung von Hautreinigungs- oder Desinfektionsmitteln, deren Dämpfe mit Luft ein explosives Gasgemisch bilden können, entsteht unter der Platte des Operationstischs eine explosionsfähige Zone, wenn die Luftwechselzahl der Klimaanlage unter 15 h−1 bleibt (Abb. 4; [4]). Dies gilt für die Zeit der Anwendung und des Verdampfens (etwa 10 s). Die Klimaanlage darf nicht mit einem Umluftanteil (Rückführung der abgeleiteten Luft) betrieben werden, um eine Anreicherung explosiver Dämpfe auszuschließen. Überschreitet die Luftwechselzahl 60 h−1, so dürfen bis zu 80 % der Luft im Umluftverfahren genutzt werden. Unter diesen Voraussetzungen entsteht an keiner Stelle ein explosives Gasgemisch.

Ausstattung des Arbeitsplatzes

Basisausstattung

Basisausstattung aller anästhesiologischen Arbeitsplätze
  • Absaugeinrichtung
  • Handbeatmungsbeutel
  • Intubationszubehör
  • Stethoskop
  • Infusionsständer
  • Abfalleimer

Medikamente und Materialien

In den Räumen sollte ein Zweitagebedarf der erforderlichen Medikamente und Materialien in Schränken und Schubladen gelagert sein. Speziell sollte vorrätig sein:
Einleitungsraum
Materialien und Medikamente zur Durchführung einer Narkoseeinleitung. Ein Vorratsschrank mit den Materialien und Medikamenten, die im Verlauf der Narkosen im angrenzenden Operationssaal benötigt werden.
Operationssaal
Materialien und Medikamente für die in diesem Saal spezifischen Narkosen.
Ausleitungsraum
Materialien und Medikamente für eine kurzzeitige Narkose und deren Beendigung.
Aufwachraum
Materialien und Medikamente zur postoperativen Versorgung (Infusionstherapie, Transfusionstherapie, Schmerztherapie, Therapie gegen Übelkeit und Erbrechen etc.). Übernimmt der Aufwachraum auch die Funktion eines Ausleitungsraums (kurzfristige Nachbeatmung), so sind die dafür vorgesehenen Bettplätze entsprechend der Empfehlungen der DGAI (Abschn. 2.3) auszustatten.

Apparative Ausstattung des anästhesiologischen Arbeitsplatzes

Um eine ausreichende Qualität anästhesiologischer Arbeit zu gewährleisten, wird seitens der DGAI [5] eine essenzielle Ausstattung des Arbeitsplatzes gefordert (Tab. 2). Weitere zusätzliche Geräte werden für erweiterte Arbeitsplätze empfohlen.
Tab. 2
Ausstattung eines „Standardarbeitsplatzes“
  
Arbeitsplatz
Verfügbar
Essenziell
Narkosegerät (EN 740)
 
EKG-Monitor
 
Blutdruck, nichtinvasiv
 
 
Kapnometrie
 
Narkosegasmessung
 
EKG-Registrierung
 
 
Temperaturmonitoring
 
Notfallinstrumentarium
 
Relaxometrie
 
ZVD-Messung
 
Empfohlen
Invasive arterielle Druckmessung
 
Infusions-/Spritzenpumpen
 
Respirator
 
Notfalllabor
 
Thermokonditionierung
 
Arbeitsplatz bedeutet, dass diese Geräte an dem Ort der Narkosedurchführung vorhanden sein müssen. Verfügbar bedeutet, dass diese Geräte in angemessener Zeit in Anspruch genommen werden können
Ein Narkosegerät nach EN 740 beinhaltet nicht zwangsläufig die Möglichkeit zur maschinellen Beatmung (Respirator). Bei Einleitungsräumen oder Arbeitsplätzen für kurze Eingriffe kann u. U. darauf verzichtet werden.
Das Notfallinstrumentarium umfasst auch Material zur Schaffung eines alternativen Zugangs zur Trachea (flexibles Bronchoskop, Notkoniotomieset etc.).
Für einen erweiterten Arbeitsplatz (Kardioanästhesie, Neuroanästhesie, große chirurgische Eingriffe etc.) werden die in Tab. 3 aufgeführten Geräte gefordert.
Tab. 3
Zusätzliche Ausstattung eines erweiterten Arbeitsplatzes
  
Arbeitsplatz
Verfügbar
Essenziell
Respirator
 
Mindestens 2 Module zur invasiven Druckmessung
 
Herzzeitvolumenmessung
 
Dopplersonde
 
Neuromonitoring
 
Infusions-/Spritzenpumpen
 
Messung von mindestens 2 Temperaturen
 
Notfalllabor
 
Arbeitsplatz bedeutet, dass diese Geräte an dem Ort der Narkosedurchführung vorhanden sein müssen. Verfügbar bedeutet, dass diese Geräte in angemessener Zeit in Anspruch genommen werden können

Anordnung der Geräte

Um die Sicherheit und Effektivität am Arbeitsplatz zu erhöhen, müssen die Geräte und Materialien zweckmäßig angeordnet sein.
Die größte Aufmerksamkeit einer Person ist auf das direkt vor ihr liegende Gebiet gerichtet. Dies sollte für den Anästhesisten immer der Patient sein. Rechts und links liegen Bereiche mit verminderter Aufmerksamkeit. Hier sollten die Überwachungsgeräte positioniert werden. Das Narkosegerät sollte rechts neben dem Anästhesisten stehen, da fast alle Geräte den Abgang der Patientenschläuche auf der linken Seite haben und diese dann nicht vor dem Gerät hängen. Was hinter dem Anästhesisten liegt oder steht, ist am ungünstigsten bzw. schlecht positioniert. Ein freier Blick und ein freier Zugang zum Patienten sowie zu den relevanten Geräten muss jederzeit möglich sein (Abb. 5 und 6).
Auch die Materialien (Spritzen, Stethoskop etc.) und Kleingeräte sollten möglichst einen festen Platz haben. Im Notfall müssen diese mit einem Griff erreichbar sein.
Die Spritzen mit aufgezogenen Medikamenten sollen mit Etiketten nach ISO-Norm versehen sein. In jedem Fall müssen sie mit der lesbaren Beschriftung von Wirkstoff und Konzentration versehen sein. Die Anordnung der Spritzen in definierter Reihenfolge auf einem Spritzenbänkchen verringert die Verwechslungsgefahr.

Ausstattung der Arbeitsplätze außerhalb des Operationstrakts

Auch Anästhesiearbeitsplätze außerhalb des Operationstraktes sind Arbeitsplätze, für welche die Richtlinien der DGAI gelten. Dies gilt auch für „mobile Arbeitsplätze“, d. h. für Intra- und Interhospitaltransporte von narkotisierten Patienten.

Diagnostik

Anästhesiearbeitsplätze in der Diagnostik werden zunehmend auch für therapeutische Maßnahmen genutzt (Katheterembolisationen, Stenteinlagen etc.). Da dies häufig bei schwerkranken Patienten erfolgt, ist ggf. zu überprüfen, ob diese Arbeitsplätze nicht dem Standard eines erweiterten Anästhesiearbeitsplatzes entsprechen sollten (Tab. 3).
Zu seinem Eigenschutz wird sich der Anästhesist zeitweise außerhalb der Diagnostik- und Behandlungsräume aufhalten. Deshalb müssen die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen bestehen, das Narkosegerät und das Monitoring kontinuierlich zu überwachen.

Intraoperative Bestrahlung

Die intraoperative Bestrahlung stellt eine besondere Situation dar: Einerseits müssen die Patienten in diesen Raum transportiert werden, andererseits darf sich der Anästhesist während der eigentlichen Therapie nicht in ihm aufhalten (radioaktiver Sperrbereich während der Bestrahlung; [6]). Meistens fehlt eine zentrale Gasversorgung, sodass die Narkoseeinheit mit Flaschen für medizinische Gase sowie Spritzenpumpen für eine totale intravenöse Anästhesie (TIVA) ausgestattet sein muss. Die Überwachung des Patienten erfolgt über Kameras. Daher sollte ein Monitoringsystem gewählt werden, welches ein kompaktes, kontrastreiches Bild bietet.

Schockraum

Im Schockraum werden zumeist schwerverletzte Patienten behandelt. Daher ist hier die Ausstattung eines erweiterten Anästhesiearbeitsplatzes zu fordern. Da die Patienten von dort entweder zur Diagnostik, in den Operationssaal oder zur Intensivstation gebracht werden, muss der Raum mit einer Einheit zum Intrahospitaltransport (Abschn. 3.4) ausgestattet sein.

Intrahospitaltransport

Es gibt heute mehrere Transportliegen, die es ermöglichen, unterhalb der Liegefläche die nötige Ausstattung für einen Intrahospitaltransport unterzubringen. Neben den 20-l-O2-Flaschen bietet die Industrie auch in ausreichender Anzahl akkubetriebene Beatmungs- und Überwachungsgeräte an, um die Anforderungen der DGAI für einen Anästhesiearbeitsplatz zu erfüllen. Es steht außerdem auch eine Transporteinheit zur Verfügung, auf die alle notwendigen Geräte fest montiert werden können und diese Einheit an ein Krankenbett oder OP-Tisch angedockt werden können. Auf die Messung der Narkosegase kann verzichtet werden, falls ausschließlich eine TIVA zur Anwendung kommt.
Für schwerstkranke Intensivpatienten ist ggf. eine Spezialeinheit mit akkubetriebenem Intensivrespirator und entsprechendem Monitoring notwendig.

Interhospitaltransport

Bei der Verlegung von Patienten von einer Klinik in eine andere ist die erforderliche apparative Ausstattung vom Zustand des Patienten abhängig. Ein überwachungspflichtiger Patient kann durchaus mit den Geräten des Rettungsdienstes (EKG, nichtinvasiver Blutdruck, Pulsoxymetrie) verlegt werden. Bei narkotisierten schwerkranken Patienten sind die Empfehlungen der DGAI zur Ausstattung eines anästhesiologischen Arbeitsplatzes zu beachten [5]. Es kann ggf. notwendig werden, den Patienten von der aufnehmenden Klinik mit der oben erwähnten Spezialeinheit holen zu lassen. Als weitere Möglichkeit kommt der Transport in einem Intensivmobil oder einem Intensivhubschrauber, einer fahrenden Intensivstation, in Frage.

Kernspintomografie

Der Kernspintomtograph ist ein supraleitender Magnet, der in einem Kühlgefäß steht, das mit flüssigem Helium und/oder Stickstoff gefüllt ist. Das Magnetfeld beträgt 1–3 Tesla (ca. 20.000- bis 40.000-mal so stark wie das Erdmagnetfeld). Es handelt sich um starke Dauermagneten, deren Magnetfeld durch ein Hochfrequenzmagnetfeld überlagert wird [7, 8]. Zur Begrenzung der magnetischen Streufelder sind die Magneten eisenumkapselt. Die Streufelder treten daher nur an den Öffnungen auf. Sofern die hier erforderlichen technischen Aspekte berücksichtigt werden, sind prinzipiell alle Narkoseformen von der leichten Sedierung bis hin zur Inhalationsanästhesie möglich. Das Narkosegerät muss für diesen Arbeitsplatz zugelassen sein. Die Geräte haben je nach Hersteller sehr stark voneinander abweichende Grenzfeldstärken. Daher müssen sie vor Ort durch den Hersteller installiert und die entsprechenden Stellplätze sollten deutlich und dauerhaft markiert werden. Entsprechende Geräte findet man im Angebot verschiedener Gerätefirmen. Die Bauteile bestehen aus nichtferromagnetischen Materialien. Elektrische und elektronische Baugruppen der Narkosegeräte und der Überwachungsgeräte sind in Faraday-Käfigen untergebracht, um einerseits Störungen der Geräte durch das Magnetfeld und andererseits Störungen der Diagnostik durch die Hochfrequenzstrahlung zu vermeiden.
Beim Monitoring ergeben sich einige Besonderheiten:
  • Eine EKG-Ableitung ist nur mit nichtferromagnetischen Kabeln und Elektroden (Graphit) möglich. Der Blutfluss in der Aorta erzeugt im Magnetfeld eine Spannung. Dies kann zu artifiziellen T-Wellen-Veränderungen führen.
  • Bei der Pulsoxymetrie werden Glasfaserkabel verwendet.
  • Die nichtinvasive Blutdruckmessung ist problemlos möglich, da sie pneumatisch betrieben wird.
  • Eine Kapnometrie ist als absaugende Seitenstromkapnometrie möglich.
  • Die evtl. benötigten Spritzenpumpen werden in zugelassenen Faraday-Käfigen betrieben.
Es gibt zugelassene Gerätekombinationen von normalen, nicht-MR-tauglichen Spritzenpumpen in einem entsprechenden Käfig. Daher sollte eine große Sorgfalt bei dem Wechsel der Spritzenpumpen beachtet werden. Am besten werden die Pumpen der Intensivpatienten im Vorraum in den Käfig verbracht und entnommen.
Präanästhesiologische Checkliste
1.
Liegen keine patientenbedingten Kontraindikationen vor?
 
2.
Tragen Sie selbst keine Materialien bei sich, die gefährlich werden oder zerstört werden könnten (Kugelschreiber, Scheren, Magnetkarten, Uhren, Taschenrechner, Smartphone etc.)?
 
3.
Sind alle benötigten Geräte und Materialien in sicherem Abstand von MRI bereitgestellt?
 
4.
Liegen alle zur Anästhesie benötigten Geräte, Materialien (entsprechend lange Infusionsleitungen) und Medikamente griffbereit?
 
5.
Die Vorbereitung des Patienten bzw. die Einleitung der Narkose erfolgt im Vorraum.
 
6.
Der Patient wird adäquat auf der Untersuchungsliege gelagert (Druckstellen, Sicherung der Zugänge, Monitoring, Leitungen und Beatmungs- bzw. O2-Schläuche).
 
7.
Ein i.v.-Zugang muss erreichbar sein.
 
8.
Eventuelle Notfallmaßnahmen werden nicht im Untersuchungsraum, sondern im Vorbereitungsraum durchgeführt. Es kann sonst in der Hektik zu Unfällen durch ferromagnetische Geräte (Scheren, O2-Flaschen) kommen oder Notfallgeräte – wie der Defibrillator – können versagen.
 
9.
Die Betätigung des „Not-Aus“-Elektroschalters führt nur zu einem stromlosen Gerät, das Magnetfeld bleibt bestehen. Bei Betätigung des Magnet-Aus-Schalters wird die magnetische Energie in Wärmeenergie umgesetzt. Dabei verdampft das Kühlmittel Helium schlagartig und wird ins Freie geleitet. Das Wiederhochfahren des Geräts ist dann sehr aufwändig und verursacht Kosten von etwa 25.000 EUR. Diese Maßnahme sollte daher nur bei akuter Lebensgefahr durchgeführt werden.
 

Gerätekombinationen in Eigenherstellung

Keine Klinik dürfte ohne Gerätekombinationen in Eigenherstellung auskommen. Es werden immer verschiedene Geräte in Eigenregie kombiniert. Schon das Zusammenstellen von Geräten auf einem Gestell mit der elektrischen Verbindung mittels einer Mehrfachsteckdose ist eine Eigenherstellung im Sinne des Gesetzes.
Der Gesetzgeber fordert für diese Eigenherstellung ein Risikomanagement nach DIN EN ISO 14971 [9]. Die Risikoanalyse umfasst Stellungnahme zu:
  • mechanischer Sicherheit (Kippsicherheit, Sturzgefahr, Klemmgefahr, etc.),
  • elektrischer Sicherheit nach DIN EN 60601 sowie
  • Anwendung der Geräte entsprechend ihrer vom Hersteller vorgesehenen Zweckbestimmung.
Diese Aspekte erfordern eine genaue Kenntnis der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Möglichkeiten, sodass dringend zu empfehlen ist, sich fachkundige Hilfe bei diesen Konstruktionen zu holen.
Die Verantwortung übernimmt der Hersteller dieser Kombinationen, aber auch der Anwender.

Gefahren des Arbeitsplatzes

An allen Arbeitsplätzen sind vor Arbeitsbeginn alle benötigten Geräte und Materialien auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Dies umfasst eine Überprüfung nach dem Medizinproduktegesetz (MPG), Kontrolle von Handbeatmungsbeutel, Absauger, Laryngoskop etc. Die Überprüfung kann auch durch eine Pflegefachkraft erfolgen, muss aber abgefragt und gelegentlich kontrolliert werden.
Nach den Empfehlungen der DGAI wird bei der Überprüfung des Narkosegeräts zwischen delegierbaren und nichtdelegierbaren Überprüfungsschritten unterschieden. Insbesondere ist es ärztliche Pflicht, sich von den Beatmungsfähigkeiten des Geräts zu überzeugen. Automatische, u. U. selbst startende Tests der Narkosegeräte können diese Tests nicht ersetzen, da hierbei durchaus Fehler nicht entdeckt werden können [10].

Unfallverhütungsvorschrift

Nach § 3 der Unfallverhütungsvorschrift Gesundheitsdienst [11] dürfen medizinische Geräte, die bei ihrer Anwendung zu einer Gefährdung von Beschäftigten oder Patienten führen können, nur von Personen bedient werden, die in der Anwendung des jeweiligen Geräts unterwiesen sind. Die Bedienungsanleitungen für die Geräte müssen von den Bedienern jederzeit eingesehen werden können.
Außerhalb der Geräte, die dem MPG unterliegen, kommt eine Anzahl von Geräten in Frage, die eine Gefährdung darstellen können, z. B. Wärmestrahler, Wärmematten, Laborgeräte (falsche Messwerte) und Ähnliches. Chirurgische Elektrokauter unterliegen dem MPG.

Gefahrstoffverordnung

Siehe hierzu [12].

Sauerstoff

Sauerstoff kann mit Ölen, Fetten, Kohlenwasserstoffen und leicht entzündlichen Stoffen gefährliche Zersetzungsprodukte bilden. Er kann mit Reduktionsmitteln wie Ölen und Fetten heftig reagieren. Organische Stoffe neigen in reinem Sauerstoff zur Selbstentzündung. Dabei sind heftige, z. T. explosionsartige Reaktionen möglich.
In der Unfallverhütungsvorschrift [3] sind Hinweise für den Umgang mit Sauerstoff aufgeführt (Übersicht).
Hinweise für den Umgang mit Sauerstoff
  • Ventile von O2-Flaschen dürfen nicht eingefettet werden; nicht mit eingecremten Händen an Sauerstoff führenden Armaturen hantieren.
  • Sauerstoff nicht zusammen mit leicht entzündlichen, explosionsfähigen oder selbstentzündlichen Stoffen lagern.
  • Druckgasflaschen von offenen Flammen und Wärmequellen fernhalten.
  • Druckgasflaschen gegen Umstürzen sichern.
  • Beim Auswechseln der Druckgasflaschen Ventile sowie alle Armaturen dicht schließen.
  • Transport niemals ohne aufgeschraubte Schutzkappe!

Alkoholhaltige Desinfektionsmittel

Die Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft möglicherweise explosionsfähige Gemische und sind brennbar. Zum weiteren Verhalten Abschn. 1.4.

Röntgenverordnung

Während der Röntgenuntersuchung haben alle Personen im Kontrollbereich (Operationssaal) eine ausreichende Schutzkleidung zu tragen, soweit nicht durch eine Dauereinrichtung ein ausreichender Schutz gewährleistet ist [13]. An diesen Personen sind die Körperdosen zu ermitteln. Die erforderlichen Messungen sind zu dulden; verantwortlich ist der Strahlenschutzbeauftragte. Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche, meist an der Vorderseite des Rumpfes, zu tragen.
Während einer therapeutischen Bestrahlung ist der Raum, in dem sich der Patient aufhält, radioaktiver „Sperrbereich“ [6]. In ihm darf sich außer dem Patienten keine weitere Person aufhalten.
Literatur
1.
DIN VDE 0107 Starkstromanlagen in Krankenhäusern und medizinisch genutzten Räumen außerhalb von Krankenhäusern
2.
EN 740 Anästhesie-Arbeitsplätze und ihre Module (2004)
3.
Unfallverhütungsvorschrift Sauerstoff (BGV B7)
4.
Richtlinien für die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung – Explosionsschutz-Richtlinien (EX-RL)
5.
DGAI (2013) Ausstattung des anästhesiologischen Arbeitsplatzes. Anästhesiol Intensivmed 54:1–4
6.
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) in der Fassung vom 20.07.2001
7.
Knüttel B, Müller W (1985) Magnetsysteme für die NMR-Tomographie – Technische Eigenschaften und Betriebskosten. Dtsch Ärztebl 82:1002–1009
8.
Menon DK, Peden CJ, Hall AS, Sargentoni J, Whitham JG (1992) Magnet resonance for the anaesthetist. Anaesthesia 47:240–255CrossRefPubMed
9.
DIN EN ISO 14971:2012 Anwendung des Risikomanagement auf Medizinprodukte
10.
DGAInfo (2006) Funktionsprüfung des Narkosegerätes bei geplantem Betriebsbeginn, bei Patientenwechsel im laufendem Betrieb und im Notfall Anästh. Intensivmed 47:57–62
11.
Unfallverhütungsvorschrift Gesundheitsdienst (GUV 8.1)
12.
Gefahrstoffverordnung (BGBl I S 2233) (letzte Änderung vom 04.10.2010)
13.
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RÖV) vom 08.01.1987 (BGBl. I S 114; 1989, S 943; 1990, S 607; 1994, S 1963; 1996, S 1172 BGBl III 751-13)