Anämie und Erythrozyten – Begutachtung
Unter Anämie versteht man eine von der alters- und geschlechtsabhängigen Norm abweichende verminderte Hämoglobin-, Hämatokrit- oder Erythrozytenkonzentration. Es handelt sich nicht um ein eigenes Erkrankungsbild, sondern ein Anämie ist stets Folge verschiedener Störungen oder Grunderkrankungen. Der Hämoglobinwert (Hb-Wert) ist die zentrale Messgröße in der Anämiediagnostik. Typische Symptome einer Anämie sind Abgeschlagenheit, Leistungsknick, Müdigkeit, Blässe, Tachykardie und belastungsabhängige Dyspnoe. Diagnostisch steht die Ursachenabklärung im Vordergrund, da nur bei Kenntnis der zugrunde liegenden Pathologie eine adäquate Therapie erfolgen kann. Versicherungsfragen bei einer Eisenmangelanämie sollten bis zur Klärung der Ursache zurückgestellt werden. Infektassoziierte Anämien, eine Anämie durch Hämolyse oder Mangelanämien können auch im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen oder durch einen solchen manifest werden. In diesen Fällen ist die Feststellung des Ursachenzusammenhangs schwierig und basiert vor allem auf Anamnese und Verlauf der Krankheit. Eine Anämie in Folge eines infektiösen Knochen- oder Weichteilprozesses nach einem Unfall muss versicherungsrechtlich dann anerkannt werden, wenn sie vorher nicht bestand und ein kausaler Zusammenhang zu der Infektion plausibel erscheint.