Zusammenfassung
Die medizinische Rehabilitation umfasst wesentlich die Ziele und methodischen Ansätze der Sekundär- und Tertiärprävention. Durch Implementierung des Krankheitsfolgenmodells der Weltgesundheitsorganisation WHO im deutschen Sozialrecht folgt die moderne Rehabilitation international gültigen und wissenschaftlich fundierten Standards. Patienten mit drohenden oder manifesten Behinderungen haben gemäß § 1 SGB IX einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Rehabilitation. Vordergründige Träger rehabilitativer Leistungen sind die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Ziel des rehabilitativen Versorgungsangebots, welches grundsätzlich ambulant oder stationär erfolgen kann, ist die Vermeidung oder Besserung von individuellen Aktivitäts- und Teilhabestörungen durch eine multidisziplinäre Komplextherapie. Hiermit grenzt sie sich klar von dem Ziel einer Akutbehandlung ab, die auf eine möglichst völlige Wiederherstellung der Gesundheit im Sinn der Heilung intendiert.