Zusammenfassung
Auf einen Blick
Verordnungsprofil Seit Jahren verändert sich das Verordnungsspektrum der zahlreicher dermatologischer Wirkstoffklassen nur marginal. Wie in den Vorjahren werden topische Glukokortikoide am häufigsten verordnet. Auf sie entfallen 43 von 100 Dermatikatagesdosen. Antimykotika und Psoriasismedikamente (jeweils 11 %), Medikamente bei aktinischer Keratose und Aknemedikamente (jeweils 7 %), Antiinfektiva und Warzenmedikamente (jeweils 5 %), Wundbehandlungsmedikamente und Antipruriginosa (jeweils 4 %) sowie Rosazeamedikamente (3 %) werden deutlich seltener verordnet. Aufgrund der dem Arzneiverordnungs-Report zugrunde liegenden Systematik werden in den Tabellen zu den Dermatikaverordnungen wesentliche Veränderungen in der Therapie chronisch-entzündlicher Dermatosen nicht vollständig abgebildet. Dies betrifft die Verwendung monoklonaler Antikörper (Biologika) und JAK-Inhibitoren bei der Behandlung schwerer Fälle von atopischer Dermatitis oder Psoriasis (Lauffer und Biedermann 2022; Griffiths et al. 2021).
Trend Die Verordnungen in den einzelnen Marktsegmenten werden weitgehend durch nationale und internationale Therapieempfehlungen gestützt. Die Gesamtverordnungsmenge bezogen auf DDD stieg 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 %, mit deutlicheren Zuwächsen bei den Psoriasismedikamenten, den Aknemedikamenten und den Glukokortikoidtopika. Wesentliche Veränderungen in der Therapie der atopischen Dermatitis und der chronisch entzündlichen Hauterkrankungen werden vor allem bei Betrachtung der Kostenentwicklung deutlich: So entfällt 2021 weit über die Hälfte der gesamten dermatologischen Verordnungskosten von 2,7 Mrd. € auf die vier hier berücksichtigten monoklonalen Antikörper Dupilumab, Ustekinumab, Secukinumab, Guselkumab.