Erschienen in:
01.08.2008 | Das Frühgeborene | Konsensuspapiere
Leitlinie zur Frühgeburt an der Grenze der Lebensfähigkeit des Kindes
verfasst von:
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM), Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI)
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 8/2008
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Zusammenfassung
Diese gemeinsame Empfehlung von vier medizinischen Fachgesellschaften (DGGG, DGKJ, DGPM, GNPI) nennt ethische, rechtliche und medizinische Gesichtspunkte, die bei der Beratung von werdenden Eltern und bei Entscheidungen für oder gegen eine lebenserhaltende Behandlung eines an der Grenze der Lebensfähigkeit geborenen Kindes beachtet werden sollten. Die Abwägungen verschiedener Interessen im gesetzlichen Rahmen münden in Empfehlungen zum speziellen Vorgehen: 1. Bei vor 22 vollendeten Schwangerschaftswochen geborenen Kindern wird auf eine initiale Reanimation verzichtet. 2. In der Zeitspanne 22–23 6/7 Schwangerschaftswochen ist es gegenwärtig nicht möglich, eine eindeutige Behandlungsgrenze nach Schwangerschaftsdauer oder Geburtsgewicht zu ziehen. Die Entscheidung hat in jedem Einzelfall den dargestellten ethischen und rechtlichen Grundsätzen zu entsprechen und sollte im Konsens mit den Eltern getroffen werden. 3. Ab 24 Schwangerschaftswochen soll grundsätzlich versucht werden, das Leben zu erhalten. Zusammenfassend folgt aus den ethischen Überlegungen, dass grundsätzlich dann, wenn für das Kind eine Chance zum Leben besteht, lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen.