"Der Bewertungsausschuss hebt die mengenmäßige Begrenzung der Leistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab, die im Quartal als Videosprechstunde erbracht werden können, auf", heißt es in § 87 SGB V. Bisher gilt mit wenigen Ausnahmen eine Begrenzung auf einen Leistungsanteil von 30 % für Vertragsärzt*innen. Neu ist eine Aufforderung an die Selbstverwaltung, binnen neun Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes "Vorgaben für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen, die als Videosprechstunde oder Konsilien erbracht werden", zu vereinbaren. Im Bewertungsausschuss können ausdrücklich auch Qualitätszuschläge beim Honorar vereinbart werden. Dem Gesetzgeber geht es vor allem um eine sinnvolle Integration von Vor-Ort-Behandlung und Telemedizin. Im Entwurf heißt es zudem, dass ein gleichberechtigter Zugang zur Videosprechstunde zu gewährleisten sei.
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Welchen Nutzen es trägt, wenn die Strahlentherapie nach radikaler Prostatektomie um eine Androgendeprivation ergänzt wird, hat die RADICALS-HD-Studie untersucht. Nun liegen die Ergebnisse vor. Sie sprechen für länger dauernden Hormonentzug.
Patienten mit metastasiertem hormonsensitivem Prostatakarzinom sollten nicht mehr mit einer alleinigen Androgendeprivationstherapie (ADT) behandelt werden, mahnt ein US-Team nach Sichtung der aktuellen Datenlage. Mit einer Tripeltherapie haben die Betroffenen offenbar die besten Überlebenschancen.
Sie sei „ethisch geboten“, meint Gesundheitsminister Karl Lauterbach: mehr Transparenz über die Qualität von Klinikbehandlungen. Um sie abzubilden, lässt er gegen den Widerstand vieler Länder einen virtuellen Klinik-Atlas freischalten.
Nach einer Prostatabiopsie treten häufig Probleme beim Wasserlassen auf. Ob sich das durch den periinterventionellen Einsatz von Alphablockern verhindern lässt, haben australische Mediziner im Zuge einer Metaanalyse untersucht.
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