Ist eine rechtssichere Aufklärung überhaupt möglich? Diese Frage stellt sich vielen Ärzten1, hoffentlich aber nicht erst und nur, wenn sie schon mit einer haftungsrechtlichen Auseinandersetzung konfrontiert werden. Denn sinnvollerweise sollte man versuchen, diese Frage schon im Rahmen des Risikomanagements, bei kritischer Evaluierung aller Praxisabläufe, der Entwicklung eines guten Qualitätsmanagements und v. a. natürlich bzgl. der Handhabung eigener Aufklärungsgespräche zu beantworten. Denn nur dann hat man eine Chance, - zumindest so weit wie möglich - alles getan zu haben, um im Fall der Fälle gut gegen den Vorwurf einer unzureichenden Aufklärung gewappnet zu sein.
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