Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen müssen ab 1. August nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Wer keinen Schutz vorweisen kann, dem droht ein Tätigkeitsverbot.
31.07.2022 | Praxismanagement | Nachrichten
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Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen müssen ab 1. August nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Wer keinen Schutz vorweisen kann, dem droht ein Tätigkeitsverbot.