Skip to main content

25.02.2022 | Praxismanagement in der Zahnmedizin | Nachrichten

Fachlich bereit, technisch noch nicht

Schutzimpfung in der Zahnarztpraxis

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ wurden - zeitlich befristet - auch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus in Zahnarztpraxen theoretisch ermöglicht.

Das Impfen in den Zahnarztpraxen selbst konnte jedoch bis jetzt noch nicht starten, weil sich der Gesetzgeber vorbehalten hat, noch Details, u.a. zur Meldung der Impfungen an das Robert Koch-Institut (RKI) und zur Abrechnung, zu regeln.

Viele Nachfragen von Zahnarztpraxen, die alle Voraussetzungen zum Impfen gemäß Infektionsschutzgesetz erfüllen, erreichen seit Wochen die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die (Landes-) Zahnärztekammern. Die vorgeschriebenen Schulungen wurden in allen Kammerbereichen längst rege angenommen. Grundlegende Voraussetzung für weitere Schritte ist allerdings, dass die Zahnärzteschaft in der Impf-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) genannt wird. Dies ist noch nicht der Fall. Nachfolgend muss noch die Anbindung an die Impfsurveillance des RKI und die Impfstoffbestellung ermöglicht werden. Ohne Impfverordnung fehlen zudem die rechtlichen Grundlagen für die Abrechnung. Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) unterstützen und beraten das BMG hierbei nach Kräften und setzen sich für praktikable und bürokratiearme Lösungswege ein.

„Auch, wenn zurzeit eine Unterstützung der Zahnärzteschaft nicht notwendig ist, da das Impfgeschehen derzeit stark rückläufig ist, sollten die bislang initiierten Schritte abgeschlossen werden. Um in Engpasssituationen wie möglicherweise im kommenden Herbst die Zahnärzteschaft „on hold“ haben zu können, damit diese bei Bedarf die ärztliche Kollegenschaft situativ unterstützen könnte, so dies gewünscht wäre“, so BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz.


Quelle: Bundeszahnärztekammer (BZÄK), info@bzaek.de

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Darf man die Behandlung eines Neonazis ablehnen?

08.05.2024 Gesellschaft Nachrichten

In einer Leseranfrage in der Zeitschrift Journal of the American Academy of Dermatology möchte ein anonymer Dermatologe bzw. eine anonyme Dermatologin wissen, ob er oder sie einen Patienten behandeln muss, der eine rassistische Tätowierung trägt.

Ein Drittel der jungen Ärztinnen und Ärzte erwägt abzuwandern

07.05.2024 Klinik aktuell Nachrichten

Extreme Arbeitsverdichtung und kaum Supervision: Dr. Andrea Martini, Sprecherin des Bündnisses Junge Ärztinnen und Ärzte (BJÄ) über den Frust des ärztlichen Nachwuchses und die Vorteile des Rucksack-Modells.

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

IT für Ärzte Nachrichten

Darauf haben viele Praxen gewartet: Das Zi hat eine Liste von Praxisverwaltungssystemen veröffentlicht, die von Nutzern positiv bewertet werden. Eine gute Grundlage für wechselwillige Ärztinnen und Psychotherapeuten.

Parodontalbehandlung verbessert Prognose bei Katheterablation

19.04.2024 Vorhofflimmern Nachrichten

Werden Personen mit Vorhofflimmern in der Blanking-Periode nach einer Katheterablation gegen eine bestehende Parodontitis behandelt, verbessert dies die Erfolgsaussichten. Dafür sprechen die Resultate einer prospektiven Untersuchung.

Newsletter

Bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter Update Zahnmedizin und bleiben Sie gut informiert – ganz bequem per eMail.