Zusammenfassung
Der Respekt vor der Autonomie von Patientinnen und Patienten ist zu einer festen Grundüberzeugung der modernen Medizin geworden. Insbesondere bei der Klärung der Organspendebereitschaft kann dies jedoch zu Unsicherheiten führen. Erfahrungen zeigen, dass in mehr als 50 % der Fälle eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende nicht durch die verstorbenen Patientinnen und Patienten selber getroffen wurde, sondern auf Basis des vermuteten Willens oder durch die Angehörigen. Eine weitere Problematik ergibt sich, wenn neben einem Organspendeausweis weitere Vorsorgedokumente vorliegen, z.B. eine Patientenverfügung, deren Inhalte sich zu widersprechen scheinen. Schließlich liegt der Patientenwille oft nicht explizit vor, sondern kann nur unter großer Unsicherheit ermittelt werden. Deshalb ist ein stringentes Vorgehen vor möglicher Organspende mit frühzeitiger Klärung des Patientenwillens mit Einbeziehung der Angehörigen bzw. der Betreuer/ Bevollmächtigten unumgänglich. Zudem besteht die dringende Notwendigkeit ärztliches Personal umfassend bezüglich Umgang mit Vorausverfügungen und bei Entscheidungen am Lebensende zu qualifizieren und in Zweifelsfällen fachübergreifende Beratungen einzubeziehen.