Zusammenfassung
Eine angemessene hospizlich-palliative Grundhaltung kann man oft besser anhand der geschichtlichen Entwicklung verstehen. Lange Zeit war es die ärztliche Haltung, sich von Patient und Angehörigen zurückzuziehen, wenn der Tod nahen könnte. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts schrieb Hufeland „Selbst im Tode soll der Arzt den Kranken nicht verlassen, noch da kann er sein großer Wohlthäter werden, und, wenn er ihn nicht retten kann, wenigstens sein Sterben erleichtern.“ So kam es wieder zu einer Hinwendung zum Kranken bis zum Lebensende, weg vom Einzelkämpfertum selbstverständlich paternalistischer Entscheider mehr hin zu teamorientierten Prozessen transprofessioneller, spezialisierter Symptomkontrolle. Im Kapitel werden zudem die hospizlich-palliative Grundhaltung, die Indikationsstellung zu kurativen, kausalen oder palliativen Maßnahmen, wie auch die unterschiedlichen Versorgungsebenen beschrieben.