Erschienen in:
05.04.2024 | Manuelle Medizin | Leitthema
Manuelle Medizin in der Rehabilitation – ein Plädoyer
verfasst von:
S. Westphal, Dr. med., M. Schröder, Prof. Dr. med. A. Steinmetz
Erschienen in:
Manuelle Medizin
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Ausgabe 2/2024
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Zusammenfassung
Die Aufgabe der Rehabilitation beinhaltet die Funktionsverbesserung zum Wiederherstellen der größtmöglichen Eigenaktivität und Partizipation in allen Lebensbereichen in der Nachsorge nach schweren Erkrankungen, Verletzungen und Operationen sowie der Betreuung von körperbehinderten oder chronisch erkrankten Menschen. Die im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) definierten Leistungen der medizinischen Rehabilitation führen die manuelle Therapie nur indirekt unter den Heilmitteln der physikalischen Therapie auf. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung wird sowohl für die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) als auch für die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) eine manualtherapeutische Ausbildung der Therapeuten gefordert, dagegen wird in den Rehabilitationstherapiestandards der Deutschen Rentenversicherung (DRV) manuelle Therapie nicht aufgeführt. Das ist erstaunlich, da das Ziel der Funktionsverbesserung bekanntlich eine Domäne der manuellen Therapie und Medizin darstellt. Dies macht deutlich, dass manualmedizinische Techniken im Rehabilitationsprozess sinnvoll sind. Letztlich wird die Wiederherstellung der Funktion in der Rehabilitation ohne den Einsatz manualmedizinischer Prinzipien und Techniken weder zielführend noch erfolgreich sein.