Zusammenfassung
Die Ablösung der Einzelpraxis durch Formen der kooperativen Patientenversorgung scheint das Modell der Zukunft zu sein. Durch die gemeinsame Tätigkeit kann die Arbeit besser verteilt, flexible Arbeitszeit- und Anstellungsmodelle ermöglicht, Kostenvorteile durch Synergieeffekte erschlossen und leichter auf Änderungen in der Versorgungs- und Vergütungslandschaft reagiert und nicht zuletzt die Attraktivität als ärztlicher Dienstleister und Arbeitgeber gestärkt werden. Nachdem die Entscheidung gefallen ist, gemeinsam mit anderen ärztlichen Kollegen tätig zu sein, stellt sich die Frage nach der Art der Zusammenarbeit und ihrer rechtlichen Ausgestaltung. Ärzten ist es gestattet, sich zu Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Organisationsgemeinschaften, Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenzuschließen. So vielfältig die Möglichkeiten der Kooperation sind, so vielfältig sind auch die berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Nach einer genauen Interessenanalyse der zukünftigen Gesellschafter empfiehlt es sich unter rechtlicher und steuerlicher Beratung, die verschiedenen Kooperationsformen gegeneinander abzuwägen und schließlich eine auf die Bedürfnisse der Beteiligten maßgeschneiderte Lösung zu schaffen. Für diese Phase sollten Sie so viel Zeit wie möglich und nötig einplanen, um ein böses Erwachen zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.