Erschienen in:
01.07.2014 | Leitthema
Grundlagen der Fahreignungsbeurteilung bei neurologischen und psychischen Erkrankungen
verfasst von:
Dr. A. Brunnauer, B. Widder, G. Laux
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 7/2014
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Zusammenfassung
Erkennt der behandelnde Arzt oder Psychologe bei einem Patienten eine eingeschränkte oder fehlende Fahreignung, hat er ihn darüber in geeigneter Form aufzuklären. Rechtlicher Maßstab für die Beurteilung der Fahreignung ist in Deutschland die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), zusätzlich dienen die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung als Orientierungshilfe. In jedem Einzelfall ist zu klären, ob und inwieweit dauerhafte oder paroxysmal auftretende Funktionsstörungen die Fahreignung beeinträchtigen und ob durch mangelnde Einsichtsfähigkeit oder Persönlichkeitsmängel eine Gefährdung der Fahrsicherheit vorliegt. Darüber hinaus gilt zu berücksichtigen, ob Kompensationsmöglichkeiten bestehen, die eine bedingte Fahreignung ermöglichen. Wird von der Fahrerlaubnisbehörde ein verkehrsmedizinisches Gutachten angefordert, muss der Gutachter über eine spezielle verkehrsmedizinische Qualifikation verfügen und darf nicht der behandelnde Arzt sein.