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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 5/2016

20.04.2016 | Pflege | Leitthema

Gesundheit für Flüchtlinge – das Bremer Modell

verfasst von: Dr. Zahra Mohammadzadeh, Felicitas Jung, Monika Lelgemann

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 5/2016

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Zusammenfassung

Das Bremer Modell geht davon aus, dass Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen über das Ausschließen von Infektionskrankheiten hinausgehen muss. Das Sprechstundenangebot in den Gemeinschaftsunterkünften wird freiwillig wahrgenommen. Die Erstuntersuchung der Flüchtlinge erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus haben die durchführenden Ärzte die Möglichkeit, akuten Behandlungsbedarf an Ort und Stelle abzudecken. In der Anfangsphase können die Flüchtlinge die Sprechstunde in der Unterkunft wiederholt aufsuchen. Danach erhalten sie eine Gesundheitskarte, die ihnen einen begrenzten Zugang zur Regelversorgung ermöglicht. Die aktuell deutlich steigenden Flüchtlingszahlen wirken sich auf die Situation der Bremer Gesundheitsversorgung aus, sowohl bei Erwachsenen wie bei Jugendlichen. Trotz des Anstiegs konnte aber das Versorgungsniveau mithilfe der Gesundheitskarte gehalten werden. 2011 bis 2014 waren „Faktoren, die zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“ mit 29,6 % am häufigsten. An zweiter bzw. dritter Stelle lagen Krankheiten des Atmungssystems mit 18,1 % sowie unklare, andernorts nicht klassifizierte Symptome mit 16,9 %. Krankheiten des Verdauungssystems mit 6,1 %, des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes mit 6 % sowie der Haut und Unterhaut mit 3,6 % folgten. Infektiöse Erkrankungen wie HIV, Hepatitiden und Tuberkulose waren selten.
Fußnoten
1
Art. 1 Abs. 1 GG garantiert die Menschenwürde, Art. 2 Abs. 2 GG den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit, Art. 20 Abs. 1 GG verankert das Sozialstaatsprinzip, aus Art. 2 Abs. 1 GG ist nach geltender Rechtsprechung eine Schutzpflicht des Staates abzuleiten.
 
2
Standardpapier „Unterbringung von Zuwanderern in Bremen“, Akten des Gesundheitsamtes, März 1993, S. 3.
 
3
Fachliche Weisung zu § 3 AsylbLG. Aktenplan-Nr. 450-239–00/3 (01.05.08).
 
4
Die Entstehung des Bremer Untersuchungsprogramms und Sprechstundenangebots ist im Referat Migration und Gesundheit des Gesundheitsamts der Freien Hansestadt Bremen lückenlos dokumentiert.
 
5
Das ehemalige Jugoslawien umfasste Bosnien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, und Slowenien.
 
6
Alle afrikanischen Länder südlich der Sahara.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Gesundheit für Flüchtlinge – das Bremer Modell
verfasst von
Dr. Zahra Mohammadzadeh
Felicitas Jung
Monika Lelgemann
Publikationsdatum
20.04.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Schlagwort
Pflege
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 5/2016
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-016-2331-x

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