Erschienen in:
18.03.2019 | AUS DER PRAXIS
BETRACHTUNGEN ZUM RECHTSGUTACHTEN „AKUPUNKTUR IN DER ZAHNMEDIZIN“
verfasst von:
Dr.med. dent. Winfried Wojak
Erschienen in:
Akupunktur & Aurikulomedizin
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Ausgabe 1/2019
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Auszug
Für den Zahnarzt gilt grundsätzlich qua Approbation: Zitat aus dem Gutachten: „Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen.“ …