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Erschienen in: HNO Nachrichten 3/2017

03.06.2017 | Chronische Lärmschwerhörigkeit | Fortbildung

Wenn Arbeit krank macht

Berufskrankheiten: Die Verdachtsanzeige ist Pflicht

verfasst von: Prof. Dr. med. Olaf Michel

Erschienen in: HNO Nachrichten | Ausgabe 3/2017

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Zusammenfassung

Unter den in der Berufskrankheiten-Verordnung insgesamt 77 gelisteten Krankheiten finden sich eine ganze Reihe von Gesundheitsstörungen, die in das Fachgebiet des HNO-Arztes fallen können. Kollegen zögern allerdings oft, den Verdacht auf eine Berufskrankheit anzuzeigen. Neben der Unsicherheit, ob es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit handeln könnte, werden als Gründe Mehrarbeit, Verwaltungsaufwand und schlechte Vergütung genannt. Aber nichts davon trifft wirklich zu. Und: Die Anzeige bei Verdacht ist Pflicht!
Metadaten
Titel
Wenn Arbeit krank macht
Berufskrankheiten: Die Verdachtsanzeige ist Pflicht
verfasst von
Prof. Dr. med. Olaf Michel
Publikationsdatum
03.06.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
HNO Nachrichten / Ausgabe 3/2017
Print ISSN: 0177-1000
Elektronische ISSN: 2198-6533
DOI
https://doi.org/10.1007/s00060-017-5455-1

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