Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist nun auch durch Fachärzte für Kinder- und Jugendchirurgie möglich: Die BÄK hat die Richtlinie geändert.
05.09.2022 | Irreversibler Hirnfunktionsausfall | Nachrichten
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