BERLIN - Die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) trat zum 1. Januar in Kraft. Das Bundesgesundheitsministerium hatte der Selbstverwaltung im Dezember mitgeteilt, dass die bisher geplanten Regelungen zur Abrechnung nicht mehr in der Verordnung enthalten sind. Es liege in der Verantwortung der Selbstverwaltung, Verfahren zu finden und die Hybrid-DRG in der Praxis gangbar zu machen. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), stellte klar, dass es schier unmöglich gewesen sei, im Dezember noch Abrechnungsbestimmungen zu vereinbaren, die ab Januar gelten sollten - „das hat nicht die ärztliche Selbstverwaltung zu verantworten.“
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