Zusammenfassung
Gesetzliche Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind zugleich die Umsetzung von Verpflichtungen, die durch Unterzeichnung internationaler Verträge eingegangen wurden. Zu nennen ist hier insbesondere die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die internationalen Regelungen binden die Unterzeichnerstaaten zumindest rechtlich, auch wenn die Diskrepanz zwischen Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit häufig gravierend ist. Die nationalen Normen finden sich für die Bundesrepublik Deutschland einerseits in den Grundrechten des Grundgesetzes (GG), andererseits in den entsprechenden Schutznormen des Strafgesetzbuches (StGB), des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), im Jugendschutzgesetz und weiteren Vorschriften, zuletzt im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021. Darauf ist zu verweisen, wenn ohne Kenntnis der existierenden Regelungen (vorschnell) Forderungen zum Ausbau der Kinderschutzgesetzgebung diskutiert werden.