Erschienen in:
10.04.2024 | Leitthema
Entlassung von Kindern mit komplexen Versorgungsbedarfen von der neonatologischen Intensivstation
Sicherung der stationären Anschlussversorgung durch das Nachsorgemodell des Bunten Kreises e. V.
verfasst von:
Stephanie Ballmann, M.Sc.
Erschienen in:
Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin
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Ausgabe 4/2024
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Zusammenfassung
Nach Entlassung von Frühgeborenen mit komplexen Versorgungsbedarfen von der neonatologischen Intensivstation entsteht eine Versorgungslücke durch den Wechsel von der stationären zur ambulanten Versorgung. Die Folgen sind Rehospitalisierungen, Drehtüreffekte und hohe Kosten. Daher wird nach einer Krankenhausbehandlung bzw. einer stationären Rehabilitation eine sozialmedizinische Nachsorge als Anschlussversorgung vorgesehen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 43 Abs. 2, Sozialgesetzbuch (SGB) V. Über 80 Nachsorgeeinrichtungen arbeiten bundesweit nach dem Model des Bunten Kreises. Das Konzept ist umfassend und beschreibt Vernetzungsmöglichkeiten, die über die Leistungen der sozialmedizinischen Nachsorge hinausgehen. Gleichzeitig können in diesem Modell junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr unter Berücksichtigung ihres Entwicklungsstands Nachsorge erhalten. Das Team des Bunten Kreises ist interdisziplinär aufgestellt und besteht aus Pflegefachkräften, SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen und PsychologInnen und FachärztInnen. Die größte Gruppe der betreuten Personen stellen mit 6000–8000 Kindern pro Jahr die Früh- und Risikogeborenen sowie Mehrlingsgeburten dar, gefolgt von 3000–5000 Kindern mit neurologischen und syndromalen Erkrankungen. Weitere häufige Erkrankungen sind Stoffwechselerkrankungen, Epilepsien, Diabetes, Kinder nach Unfällen und sonstige seltene Erkrankungen. Insgesamt summieren sich die unterschiedlichen Erkrankungen auf knapp 20 verschiedene Krankheitsbilder. Im Beitrag wird anhand eines Fallbeispiels der Nachsorgeprozess des Bunten Kreises e. V. dargestellt.