Zusammenfassung
Interventionelle endoskopische Eingriffe unterliegen wie alle Behandlungsmaßnahmen rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese müssen dem Arzt bekannt sein, um sein Handeln auf ein rechtssicheres Fundament stellen und potenziellen Haftungsansprüchen angemessen begegnen zu können. Das Arzthaftungsrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, jedoch ergibt sich eine gewisse Sonderstellung aus der öffentlichen Wahrnehmung ärztlicher Haftungsprozesse sowie beweisrechtlicher Besonderheiten. Nicht jede Komplikation ist ein »Kunstfehler«, weshalb beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers ein angemessenes Verhalten entscheidend zur Klärung im Sinne von Arzt und Patient beiträgt. Bei Kenntnis der anzuwendenden Normen lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen weitestgehend vermeiden bzw. im Interesse beider Seiten regulieren.