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Die Urologie
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Publiziert am: 07.12.2022

Begutachtung in der Urologie: Unfallversicherung

Verfasst von: Walter Ludwig Strohmaier
Bei den Unfallversicherungen sind zwei Formen zu unterscheiden, die gesetzliche und die private. Die Aufgaben der gesetzlichen sind im Sozialgesetzbuch VII geregelt. Sie soll arbeitsbedingte Gesundheitsschäden verhindern und im Schadensfall entschädigen. Die für die urologische Begutachtung entscheidenden Begriffe, Bestimmungen und Kriterien sowie für die gesetzliche Unfallversicherung wichtige urologische Erkrankungen werden im Text erläutert. Die private Unfallversicherung unterscheidet sich wesentlich von der gesetzlichen. Hier gilt der Invaliditätsgrad und die Bemessung ausschließlich an medizinischen Kriterien.
Ein großer Teil urologischer Gutachten wird von den Trägern der Unfallversicherungen angefordert. Grundsätzlich müssen wir zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung. unterscheiden.