Die Komplikationsraten einer Embryoreduktion
sind im 1. Trimenon geringer (Fehlgeburt 0,6 %,
Frühgeburt <32
+0 SSW 2 %, vorzeitiger Blasensprung <37
+0 SSW 5 %, neonatale Morbidität 3 %) als bei einem selektiven Fetozid
im zweiten Trimenon (Fehlgeburt 1,3 %, Frühgeburt <32
+0 SSW 8 %, vorzeitiger Blasensprung <37
+0 SSW 10,5 %, neonatale Morbidität 11 %), weshalb der frühe Eingriff bevorzugt durchgeführt werden sollte (Zemet et al.
2021). Sollte die Diagnose fetaler Auffälligkeiten erst im 2. Trimenon gestellt werden, kann die Durchführung eines selektiven Fetozids auch in das 3. Trimenon verlegt werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Zu den Vorteilen zählen fehlendes Fehlgeburtsrisiko, die Vermeidung der extremen Frühgeburtlichkeit (<28
+0 SSW) und eine Überlebensrate des nichtbetroffenen Fetus von beinahe 100 % (Dural et al.
2017). Nachteilig sind jedoch Frühgeburtsbestrebungen bzw. Frühgeburt vor dem Eingriff (ab Beginn der Geburt ist ein Fetozid nicht mehr zulässig) und die mögliche erhöhte maternale psychische Belastung. Der Eingriff wird unabhängig vom Schwangerschaftsalter transabdominell unter Lokalanästhesie durchgeführt. Unter Ultraschallkontrolle wird Kaliumchlorid bzw.
Lidocain mit einer 20-G-Nadel intrakardial, intrathorakal bzw. intrafunikulär verabreicht.
Bei letalen Fehlbildungen sollte ein abwartendes Vorgehen diskutiert werden, um die Risiken des selektiven Fetozids zu vermeiden. Außerdem könnte ein intrauteriner Fruchttod des betroffenen Fetus im Verlauf der Schwangerschaft eintreten und die Schwangere wird so davor bewahrt, aktiv eine Entscheidung zu treffen.