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Die Ärztliche Begutachtung
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Publiziert am: 24.02.2023

Soziale Entschädigung

Verfasst von: Marc Nellen
Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende SGB XIV umfassend reformiert. Künftig gibt es anstelle der heute nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz und zahlreichen anderen Nebengesetzen in unterschiedlicher Ausprägung ausgereichten Leistungen nur noch ein einheitliches und transparentes Leistungssystem. Umfangreiche Übergangs- und Besitzstandsregelungen vermeiden Verschlechterungen für die Betroffenen. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigungsleistungen ist der Grad der Schädigung (GdS), der sich wiederum aus der Anlage zu § 2 und Teil C (Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) ergibt. An der sogenannten doppelten Kausalität – der aufeinander aufbauenden Handlungskette vom schädigenden Ereignis, der primären und der sekundären Gesundheitsstörung – wird festgehalten.