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Die Ärztliche Begutachtung
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Publiziert am: 11.08.2023

Gesetzliche Unfallversicherung – Begutachtung

Verfasst von: Martin Forchert
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Säule der Sozialversicherung, die bei Gesundheitsschäden durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten eintritt. Ihre Kosten tragen die Unternehmen allein, weil die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung statt der Unternehmen haften. Leistungen setzen deswegen regelmäßig den Nachweis eines Ursachenzusammenhangs zwischen Gesundheitsschäden und versicherten betrieblichen Einwirkungen voraus.
Bevor Entschädigungsleistungen wie Renten gewährt werden können, sind vielfach Gutachten notwendig, weil es von medizinischen Feststellungen abhängen kann, ob überhaupt Leistungen in Frage kommen (Zusammenhangsgutachten) oder in welcher Höhe (Rentengutachten). Bei Rentengutachten steht im Fokus, welche Unfallfolgen nachzuweisen sind und welche Minderung der Erwerbsfähigkeit sich daraus ergibt. Zusammenhangsgutachten widmen sich dem Ursachenzusammenhang, für den im Sozialrecht die „Theorie der rechtlich wesentlichen Bedingung“ gilt. Erste Voraussetzung ist die tatsächliche Verursachung („condicio sine qua non“) des Gesundheitsschadens durch eine versicherte Einwirkung. Nicht nur bei psychischen Störungen kann es bereits schwierig sein, überhaupt einen Erstschaden nachzuweisen, also eine Verletzung oder psychische Traumatisierung unmittelbar durch das versicherte Ereignis. Treffen versicherte Einwirkungen mit konkurrierenden Ursachen wie Vorschädigungen zusammen, müssen Sachverständige die Mitwirkungsanteile bestimmen, die diese Faktoren haben.
Die Frage der „rechtlichen Wesentlichkeit“ ist keine medizinische, sondern eine rechtliche. Entscheidend dafür ist der Schutzzweck der gesetzlichen Unfallversicherung, der eine Abgrenzung verlangt zwischen dem allgemeinen Krankheitsrisiko, für das die gesetzliche Krankenversicherung zu haften hat und dem besonderen betrieblichen Risiko, das die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung begründet.