Symptome
Außerhalb der Anästhesie und Intensivtherapie gibt es nur sehr diskrete anamnestische Hinweise: Abneigung gegen fruktosehaltige Speisen (Obst), auffälliges Fehlen von Karies. Bei konsequenter Meidung von Fructose-Zufuhr sind keine relevanten Spätschäden zu erwarten.
Symptome der chronischen Intoxikation: Anorexie, Vomitus, Gedeihstörungen (Dystrophie),
Wachstumsstörungen, psychomotorische Retardierung, Hepatomegalie, Leberfunktionsstörungen (
Ödeme,
Aszites, Gerinnungsstörungen), Nierenfunktionsstörungen.
Symptome der akuten Intoxikation: Übelkeit, Erbrechen,
Bauchschmerzen, Schock (Hypotonie, Tachykardie, Kreislaufzentralisation), Leberversagen,
Nierenversagen,
Hypoglykämie, metabolische Azidose, Bewusstseinsstörung,
Koma.
Labor:
Hypoglykämie, Laktatanstieg, metabolische Azidose, Phosphatabfall, pathologische Leberparameter und Gerinnungswerte (DIC), Kreatininanstieg, Fruktosämie, Fruktosurie.
Erkrankungsnachweis mittels Fruktosebelastungstest.
Anästhesierelevanz
Für den anästhesiologischen Alltag ist die Fruktoseintoleranz dann von Bedeutung, wenn im Rahmen der Behandlung Glukoseaustauschstoffe zur Anwendung kommen. Das können Infusionslösungen, parenterale oder enterale Ernährung oder auch Trägerlösungen für Medikamente sein.
Cave: Einsatz von sorbithaltigen Spüllösungen bei transurethralen Eingriffen sowie Hysteroskopien. Die Gefahr einer (teils letal verlaufenden) Unverträglichkeitsepisode ergibt sich vor allem, wenn im Rahmen einer parenteralen Ernährung
Fruktose oder Sorbit zugeführt werden. In eingeschränktem Maße gilt dies auch für Xylit, das teilweise auch in den Pentosephosphatzyklus eingeht. Als Trägerlösungen für Medikamente sind diese Substanzen obsolet. Eine generelle Kontraindikation gegen Glukoseaustauschstoffe ist daraus nicht abzuleiten, da sie eine sinnvolle Ernährungstherapie bei Glukoseverwertungsstörungen sowie bei Azidoseneigung und hohen Kaliumverlusten (sekundärer Hyperaldosteronismus) ermöglichen. Als Osmotherapeutikum zur Hirndrucksenkung kann Mannitol eingesetzt werden.
Ein anamnestischer Ausschluss einer Fruktoseintoleranz ist generell nicht möglich bei Säuglingen, Kleinkindern oder Personen, bei denen eine Anamnese nicht erhoben werden kann (z. B. bei Bewusstlosigkeit, psychiatrischen Erkrankungen, Fremdsprachigkeit, sonstigen Komunikationsproblemen). Der Verdacht auf eine Erkrankung kann bei Erwachsenen mit einem Belastungstest verifiziert werden.