Erschienen in:
26.05.2023 | Eine Frage des Rechts
Der Sachverständige im Arzthaftungsverfahren
verfasst von:
Dr. A. Wienke
Erschienen in:
DGNeurologie
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Ausgabe 4/2023
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Auszug
Im gerichtlichen Arzthaftungsverfahren kommt dem gerichtlich bestellten Sachverständigen eine entscheidende Rolle zu. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens stellt prozessrechtlich ein Beweismittel dar, auf das in Arzthaftungsverfahren regelmäßig zurückgegriffen wird. So können insbesondere die Fragen, ob ein Behandlungsfehler, also die Abweichung vom medizinischen Standard, vorliegt und ob bzw. welche Folgen aus diesem resultieren, nur mittels Sachkunde des medizinischen Sachverständigen geklärt werden. Das Gericht darf sich zwar nicht kritiklos den Ergebnissen des Sachverständigen anschließen, sondern muss selbst dessen Bewertungen im Rahmen der Möglichkeiten prüfen. Aber auch wenn die mit Arzthaftungsverfahren befassten Juristen – an den Landgerichten sind üblicherweise entsprechende Spezialkammern etabliert – durch eine Vielzahl von Erfahrungen gewisse medizinische Basiskenntnisse haben, sind die Möglichkeiten der kritischen Bewertung und Würdigung im Einzelfall gleichwohl limitiert. Die Bewertung eines medizinischen Sachverhalts obliegt damit hauptsächlich dem Sachverständigen. …