Erschienen in:
16.05.2014 | Praxis konkret_Zukunft der Onkologie
ASV bei gastrointestinalen Tumoren: GBA nennt konkrete Mindestmengen
verfasst von:
Helmut Laschet, Anno Fricke
Erschienen in:
Im Fokus Onkologie
|
Ausgabe 5/2014
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Auszug
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Anforderungen zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bei gastrointestinalen Tumoren und anderen Tumoren der Bauchhöhle weiter konkretisiert. Danach muss dem Behandlungsteam mindestens ein Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie angehören, der in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung je Quartal im Durchschnitt mindestens 120 Patienten mit soliden oder hämatologischen Neoplasien behandelt hat. Darunter müssen 70 Patienten mit medikamentöser Tumortherapie behandelt worden sein, davon 30 mit intravenöser und/oder intrakavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung. Alternativ muss ein Facharzt einer anderen Fachgruppe des Kernteams die Betreuung von durchschnittlich 80 Patienten je Quartal in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung nachweisen. Es muss sich um Patienten mit soliden Neoplasien handeln, darunter 60, die mit antineoplastischer Therapie behandelt werden, davon wiederum 20 mit intravenöser und/oder intrakavitärer antineoplastischer und/oder intraläsionaler Behandlung. …